tag:blogger.com,1999:blog-6435978428391754149.post8828492443661963207..comments2018-11-20T12:58:34.337-08:00Comments on rolf´s sparkassen blog: Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Der XI. Zivilsenat hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der beklagten Sparkasse zurückgewiesen, soweit die Klausel das Recht der Beklagten zur ordentlichen Kündigung gegenüber Verbrauchern betrifft. Die Klausel ist insoweit intransparent und damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB* unwirksam. Die Beklagte ist als Sparkasse in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Sie ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Daher ist sie, was der Senat bereits im Jahr 2003 entschieden hat (vgl. Pressemitteilung Nr. 30/2003), nach Art. 3 Abs. 1 GG** in Verbindung mit § 134 BGB*** gehindert, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden. Kündigt die Beklagte ohne sachgerechten Grund, ist die Kündigung wegen eines Gesetzesverstoßes nichtig. Da die Klausel diesen Umstand mit der Wendung "Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen, …" nicht klar und verständlich zum Ausdruck bringt, verstößt sie gegen das Transparenzgebot.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-6435978428391754149.post-22807747449241246492018-11-20T12:58:34.337-08:002018-11-20T12:58:34.337-08:00Brauchen Sie dringend Kredite? Wir bieten Darlehen...Brauchen Sie dringend Kredite? Wir bieten Darlehen aller Arten von Darlehen an potenzielle Einzelpersonen, Unternehmen, Kooperationsstellen sowie Organisationen. Benötigen Sie Kredite, die registriert und genehmigt sind? Bei Interesse erreichen Sie uns per E-Mail: gcscredit@outlook.comAnonymoushttps://www.blogger.com/profile/00792069679622831247noreply@blogger.com