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Samstag, 18. Mai 2013

TD Ameritrade bietet einem die Möglichkeit, ein Depot direkt in den USA zu eröffnen. Dort kostet der Trade nur 9,99 USD, Teilausführungen und Limits sind kostenlos. Als besonderes Extra erhält man Realtimekurse ohne jede Gebühr dazu. Die Geldeinlagen sind bis 250.000 USD abgesichert.


Wie handle ich US-Aktien direkt in den USA?

Wie handle ich US-Aktien direkt in den USA?
Wer mit amerikanischen Aktien Kursgewinne erzielen will, steht vor mehreren Problemen: Sie werden zwar an den deutschen Börsen gehandelt, aber das Handelsvolumen ist im Vergleich sehr gering. Und weil die deutschen Börsen lange vor Handelsschluss in den USA schließen, kann man nur noch zuschauen, wenn der Handel über dem großen Teich so richtig in Schwung ist. Natürlich kann man bei den deutschen Onlinebrokern auch direkt in Amerika handeln. Doch leider sind die Gebühren dafür unverhältnismäßig hoch und Teilausführungen werden oft neu berechnet. Damit muss man sich nicht abfinden. Nach verschiedenen Erfahrungen in Deutschland hat der Verfasser mit zwei Banken im Ausland über Jahre hinweg hervorragende Erfahrungen gemacht.

AnleitungSchwierigkeitsgrad: Einfach

1.
Die Saxo Bank in Dänemark bietet eine hervorragende Handelsplattform, an der man für 15 USD äußerst bequem handeln kann. Aktien werden einfach bei Eingabe des Namens gefunden, Teilausführungen am selben Handelstag sind kostenlos, Limitgebühren gibt es nicht. DAs Konto kann in Euro geführt werden. Die Einlagen bei der Saxo Bank sind voll abgesichert.
2.
Die Kontoeröffnung erfolgt unter www.saxobank.de online und ist denkbar unkompliziert: Man füllt den Antrag aus, bekommt die Unterlagen sofort per E-Mail übermittelt und schickt sie unterschrieben zurück. Zur Identifizierung sind lediglich eine Kopie des Personalausweises und die einer aktuellen Verbrauchsrechnung (Energie, Gas, Festnetz u.a.) nötig.
3.
Sofort mit der Antragstellung kann man mit einem Demodepot lernen, wie die Handelsplattform funktioniert. Der Antrag wird innerhalb weniger Tage bearbeitet. Dann bekommt man seine Konto-ID und überweist mindestens 10.000 Euro mit Angabe der eigenen Konto-ID auf das Konto der Saxobank in Deutschland. Sofort nach Eingang des Geldes wird das eigene Konto zum Handel freigeschaltet. Dafür steht eine Internetplattform zur Verfügung oder man lädt sich ein Tool für den eigenen PC herunter.
4.
TD Ameritrade bietet einem die Möglichkeit, ein Depot direkt in den USA zu eröffnen. Dort kostet der Trade nur 9,99 USD, Teilausführungen und Limits sind kostenlos. Als besonderes Extra erhält man Realtimekurse ohne jede Gebühr dazu. Die Geldeinlagen sind bis 250.000 USD abgesichert. Da das Konto in USD geführt wird, geht man mit der Überweisung ein Wechselkursrisiko ein.
5.
Die Kontoeröffnung erfolgt unter www.tdameritrade.com online und ist in 15 Minuten erledigt. Man kreuzt „individual account“ an und lässt die Abfrage der „social security number“ frei. Am Schluss bekommt man erklärt, wie man Geld überweist. Das ist von jeder Bank in Deutschland aus möglich.
6.
Schließlich druckt man seine Unterlagen aus und schickt sie unterschrieben an TD Ameritrade zurück. Dazu gehört auch die Erklärung, dass man in den USA nicht steuerpflichtig ist. Sofort nach Antragstellung hat man Zugang zu seinem Konto und kann sich mit den Funktionen der Onlineplattform vertraut machen.
7.
Bei beiden Banken bekommt man sämtliche Unterlagen online zur Verfügung gestellt, kann sie downloaden und ausdrucken. Man hat telefonische Ansprechpartner und ebenfalls Support per E-Mail oder Live-Chat. Auf Wunsch erhält man für seine vorhandenen Aktien einen Wertpapierkredit.
8.
Bei beiden Banken kann man auch hervorragend mobil per iPhone handeln.
Und jetzt das Beste zum Schluss: Die Banken ziehen von den Gewinnen keine Abgeltungssteuer für das deutsche Finanzamt ein. Die Aktiengewinne erklärt man erst im Folgejahr in der Steuererklärung und kann bis dahin mit dem gewonnenen Geld arbeiten.

Freitag, 17. Mai 2013

US-Broker sind günstig, flexibel und sicher (von April 2009)


US-Broker sind günstig, flexibel und sicher

Von Felix Weber. Aktualisiert am 20.04.2009 14 Kommentare
Mit einem Konto bei einem US-Broker spart man nicht nur Gebühren, sondern kriegt auch Zugang zu einem interessanten Anlageuniversum.
US-Broker im Kostenvergleich.
US-Broker im Kostenvergleich.
«Ein Auftrag ist ein Auftrag ist ein Auftrag», sagt die Migros-Bank und verrechnet für alle Börsentransaktionen einen Einheitspreis, was hierzulande noch die grosse Ausnahme ist: Üblicherweise sind die Transaktionsgebühren umso höher, je grösser der Börsenauftrag ist. Da können dann schnell mal bis zu mehrere Hundert Franken auf der Abrechnung stehen. In den USA gibt es die von der Migros-Bank praktizierte Einheitsgebühr (Flat Fee) schon seit vielen Jahren, und sie ist aufgrund der grossen Konkurrenz unter den Anbietern sehr tief: TD Ameritrade zum Beispiel, einer der grösseren US-Broker, verrechnet im Onlinehandel 9,95 Dollar pro Trade, Konkurrent Scottrade gar bloss 7 Dollar.
Hohe Courtagen bei CS und UBS
Wie günstig das ist, zeigt der folgende Vergleich: Wer beispielsweise für 5000 Dollar an der New Yorker Börse IBM-Aktien kauft, zahlt im Onlinehandel selbst bei den günstigsten Schweizer Anbietern ein Mehrfaches: Bei Tradejet sind es 30 Dollar, bei der ZKB 50 Franken. Am teuersten sind UBS und CS: Sie verlangen für den Kauf der IBM-Aktien eine Courtage von 75 bzw. 95 Dollar (1,5 bzw. 1,9 Prozent). Die Minimalgebühren der beiden Grossbanken für Transaktionen an US-Börsen betragen 75 bzw. 100 Franken. Die Migros-Bank mit ihrer Flat Fee von 40 Franken ist für den Handel an US-Börsen nur bedingt empfehlenswert, da sie alle nach 17.30 Uhr eintreffenden Aufträge erst am nächsten Handelstag ausführt.
Die konkurrenzlos günstigen Konditionen der US-Broker gelten auch für jene Schweizer Aktien, die an amerikanischen Börsen gehandelt werden. Konkret: Wer beim Kauf von ABB, Logitech, Novartis oder UBS Gebühren sparen will, kauft diese Titel über einen US-Broker in New York. Das Währungsrisiko ist überschaubar: Da sich die Kurse der Schweizer Titel in New York praktisch parallel bewegen, kann man mit dem Umrechnungskurs eigentlich nur verlieren, wenn man nach dem Verkauf der Aktien die Dollars beim Broker liegen lässt und sie erst später zu einem schlechteren Kurs zurückwechselt.
Courtagen sparen ist bei weitem nicht das einzige Argument für die Eröffnung eines Wertschriftenkontos in den USA. Attraktiv sind auch die sonstigen Konditionen: US-Broker wie Ameritrade und Scottrade verzichten auf Depotgebühren und heissen Neukunden mit etlichen Gratis-trades willkommen. Der Bargeldbestand wird selbstverständlich verzinst; die entsprechenden Zinssätze sind höher als auf einem Dollar-Konto in der Schweiz. Ameritrade geht sogar so weit, die Cash-Bestände auf den Konti automatisch auf dem Geldmarkt anzulegen, um die Zinserträge seiner Kunden zu optimieren.
Auf direktem Weg zum Ziel
Über US-Broker erhalten Investoren Zugang zu Anlagevehikeln, die ihnen hierzulande nur auf Umwegen oder überhaupt nicht zugänglich sind. Paradebeispiel dafür ist der sogenannte Leerverkauf, mit dem man aus fallenden Kursen Gewinn schlagen kann. Wer beispielsweise annimmt, dass die UBS-Aktie ihre Talsohle noch nicht erreicht hat, leiht sich bei seinem amerikanischen Broker US-Stücke dieser Aktie aus und verkauft diese in der Hoffnung, sie später zu einem tieferen Kurs zurückkaufen zu können (sogenanntes «short selling»).
Contra-ETF mit Hebel
Erwähnenswert im US-Anlage-Universum sind die über 800 ETF (Exchange Traded Funds), welche die Entwicklung unterschiedlichster Marktindizes und Anlagethemen reflektieren und dem Anleger eine kostengünstige Diversifikation bieten. Mit diesen kann man nicht nur auf steigende Börsenkurse setzen, sondern auch auf fallende: Dafür gibt es die sogenannten Contra-ETF, die sich gegenläufig zum entsprechenden Index bewegen – wenns sein muss, gar mit einem Hebel von 2 oder 3.
Ein Beispiel: Wer auf eine weiteren Baisse der Finanztitel wetten möchte, kauft Anteile des Pro Shares Ultrashort Financial (Börsenkürzel SKF). Wenn der Branchenindex der Finanzindustrie um 3 Prozent sinkt, steigt das mit einem Hebel von 2 ausgestattete Instrument um 6 Prozent. Natürlich funktioniert der Hebel auch in der vom Anleger nicht erhofften umgekehrten Richtung – da kann denn sein Spekulationseinsatz dahinschmelzen wie Schnee in der Frühlingssonne.
Echtzeitkurse gehören heute bei den US-Brokern zum Standardangebot. Darüber hinaus bieten sie dem Anleger unterschiedlichste Tools, die ihm Investitionsentscheide erleichtern sollen. Plus modernste Werkzeuge, diese Entscheide online in Tat umzusetzen. Ameritrade etwa ermöglicht den Anlegern vier verschiedene Arten von Verkaufsaufträgen: Neben normalen und Stop-Loss-Aufträgen akzeptiert die Eingabemaske zusätzlich sogenannte Stop-Limit- und Trailing-Stop-Aufträge. Beides sind überaus nützliche Hilfsmittel für Anleger, die keine Zeit oder Lust haben, Börsensitzungen live zu verfolgen. Ein Stop-Limit-Auftrag garantiert, dass der Titel beim Unterschreiten der Stop-Schwelle einen definierten Mindestpreis erzielt. Wenn der Kurs diesen ebenfalls unterschreitet, wird der Titel nicht verkauft. Mit einem Trailing-Stop wird die Verkaufsschwelle nach der Eingabe laufend angepasst, und zwar auf einen Wert, der um einen bestimmten Dollar-Betrag oder Prozentsatz unter dem seit dem Kauf erreichten Höchstkurs liegt. Ebenfalls möglich bei Ameritrade sind bedingte Börsenaufträge im Stil von «Wenn Titel A verkauft ist, kaufe Titel B» etc.
Konto bis 500'000 Dollar versichert
Geringe Courtagen, keine Depotgebühren, ein schier unerschöpfliches Anlageuniversum und modernste Trading-Tools – gibt es denn auch etwas, was gegen ein Wertschriftenkonto in den USA spricht? Ehrlich gesagt, fällt mir nichts ein. Sogar für Sicherheit ist besser gesorgt als bei etlichen hiesigen Anbietern: Die Konti bei US-Brokern sind durch die amerikanische Securities Investor Protection Corporation (SIPC) bis zu 500'000 Dollar versichert (für den Fall, dass der Broker pleitegeht), der Bargeldbestand allein bis zu einem Betrag von 100'000 Dollar.(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.04.2009, 14:48 Uhr

Die Sparkassen waren im vergangenen Herbst jedoch mit die ersten, die dieser Selbstverpflichtung offiziell nachkamen. Seit Oktober bieten sie Kunden mit Finanzproblemen ein sogenanntes Bürgerkonto an.


BÜRGERKONTOGroße Nachfrage nach Girokonto für Jedermann

Wer eine eher geringe Kreditwürdigkeit vorzuweisen hat, kann mit dem Bürgerkonto ein Girokonto bekommen, das nur Guthaben ausgibt. Die Nachfrage nach dem schon 195 eingeführten Konto ist stetig gestiegen.
Ein Kunde hebt mit seiner Girokarte Bargeld ab. Das Bürgerkonto gibt nur Guthaben aus. Quelle: dpa
Ein Kunde hebt mit seiner Girokarte Bargeld ab. Das Bürgerkonto gibt nur Guthaben aus.Quelle: dpa
BerlinDas neue Sparkassen-Girokonto für Bürger mit schlechter Kredithistorie stößt auf großes Interesse. Seit dem Start im vergangenen Oktober wurden bereits rund 80 000 dieser ausschließlich auf Guthabenbasis geführten Konten eingerichtet. Das geht nach Informationen der „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag) aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der SPD hervor. Das Ministerium beruft sich demnach auf Schätzungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.
Wie das Blatt weiter berichtet, hatte sich die deutsche Kreditwirtschaft bereits 1995 dazu verpflichtet, allen Kunden, die wegen negativer Schufa-Einträge kein normales Girokonto bekommen, wenigstens ein sogenanntes Girokonto für jedermann einzurichten, also ein Konto, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Die Sparkassen waren im vergangenen Herbst jedoch mit die ersten, die dieser Selbstverpflichtung offiziell nachkamen. Seit Oktober bieten sie Kunden mit Finanzproblemen ein sogenanntes Bürgerkonto an.
„Die große Zahl der bisher eingerichteten Basiskonten zeigt den enormen Bedarf für viele Menschen, die bisher unfreiwillig kein Girokonto bei ihrer Bank bekamen“, sagte der SPD-Finanzexperte Carsten Sieling dem Blatt. Nach Schätzungen der EU-Kommission haben in Deutschland 670 000 Menschen, die älter als 15 Jahre sind, kein Bankkonto. Anfang Mai hatte die EU-Kommission einen Richtlinien-Entwurf vorgestellt, nach dem künftig jeder Bürger Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis bekommen soll.

Samstag, 11. Mai 2013

Ist ein Kreditüberziehungszins (unvereinbarte Überziehung?) von 16,5 % wie ihn die "Master of Desaster" vulgo Sparkasse Darmstadt im 1. Quartal 2013 belasten bereits Zinswucher oder nur Sittenwidrig oder aber "Rechtens".....(bei einem Leitzins unter 1%) .... .wer hat Antworten

rolfjkoch@web.de (für Gedanken und Anregungen bin ich dankbar)


Zinswucher

Deutschlandlastige ArtikelDieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Zinswucher sind Rechtsgeschäfte (insbesondere Kreditverträge), die deutlich überhöhte Zinsen und Gebühren im Vergleich zu marktüblichen Zinsen und Gebühren zum Inhalt haben und deswegen als nichtig eingestuft werden. Nichtige Rechtsgeschäfte entfalten keinerlei Rechtswirkungen.

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines [Bearbeiten]

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält keine Bestimmungen über die zulässige Höhe des vereinbarten Zinses, also etwa des Vertragszinses bei Krediten. Damit hat sich das deutsche Zivilrecht im Rahmen der Vertragsfreiheit auch für die Zinsfreiheit entschieden. Die Vereinbarung von Zinsart, Zinsberechnung, Zinsberechnungsmethode und Zinshöhe wird damit der freien Parteivereinbarung überlassen.
Im deutschen Bankwesen war dies lange Zeit anders. Für den bankmäßigen Kredit, insbesondere den Teilzahlungsfinanzierungskredit, waren die Zinsen nicht frei verhandelbar. Erst am 1. April 1967 wurden die Zinsverordnung und die Bestimmungen über die Kosten für Teilzahlungsfinanzierungskredite und Kleinkredite aufgehoben[1]und damit die Zinsfreiheit im Bereich der Kreditwirtschaft wieder hergestellt.
Die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit von Verträgen erfährt durch die Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB ("Sittenwidrigkeit") eine Einschränkung. Auch Kreditverträge unterliegen der richterlichen Kontrolle. Die gesetzliche Vorschrift über die Sittenwidrigkeit ist eine durch Gerichte ausfüllungsbedürftige Generalklausel, unter die auch "überhöhte" Zinsforderungen subsumiert werden. "Wucher" wiederum ist ein "besonders schwerer" Sonderfall von "Sittenwidrigkeit"[2]. Liegt mithin "Wucher" nicht vor, ist jedoch "Sittenwidrigkeit" nicht auszuschließen.

„Wucherähnliche Kreditgeschäfte“ [Bearbeiten]

Für ein wucherähnliches Kreditgeschäft ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erforderlich, dass die Gesamtwürdigung des Darlehensvertrages ein sittenwidriges Ausbeutungsgeschäft ergibt. Dabei müssen folgende objektive und subjektive Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Es muss ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Gesamtleistung des Kreditgebers und der Gesamtbelastung des Kreditnehmers bestehen (objektives Merkmal) und
  • die Vertragsgestaltung muss geeignet sein, den Kreditnehmer einseitig in besonderer Weise zu belasten; das gilt insbesondere für die auferlegten Kreditkonditionen (objektives Merkmal) und
  • der Kreditnehmer lässt sich nur wegen seiner wirtschaftlich schwächeren Lage, Rechtsunkundigkeit oder Geschäftsungewandtheit auf den ihn übermäßig belastenden Vertrag ein, der Kreditgeber erkennt dies oder verschließt sich dieser Kenntnis leichtfertig (subjektives Merkmal).
Hierzu hat der BGH klargestellt, dass alle obigen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen.[3]

Missverhältnis und Vertragsgestaltung [Bearbeiten]

In § 138 Abs. 2 BGB ist zunächst von einem „auffälligen Missverhältnis“ von Leistung (Kreditgewährung) und Gegenleistung (Zinszahlung) die Rede. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung des BGH präzisiert. Danach liegt Zinswucher vor, wenn der verlangte Zinssatz doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins (also beispielsweise 8 % gegenüber einem Marktzins von 4 %; die relative Zinsdifferenz beträgt dabei 100 %). Da in Hochzinsphasen die relative Überschreitung immer mehr absinkt, je höher der Marktzins ist, andererseits die Kosten des Kreditinstituts aber nicht in gleichem Maße mit steigen, ist diese Regelung jedoch unbefriedigend; denn die absolute Zinsdifferenz kann bereits dann schon wucherisch sein, wenn die relative Zinsdifferenz noch nicht das Doppelte erreicht hat (also beispielsweise 29 % gegenüber 16 %; relative Zinsdifferenz hier 81,25 %). Deshalb hatte der BGH im Jahre 1990 entschieden, dass ein Unterschied zwischen dem vereinbarten Zins und dem Marktzins von mindestens 12 % p.a. wucherisch ist.[4] Demgemäß ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung regelmäßig zu bejahen, wenn der effektive Vertragszins den effektiven Vergleichszins relativ um rund 100 % oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt. Dies gilt nicht nur für den reinen Privatkredit, sondern gleichermaßen auch für den gewerblichen Kredit.[5]
Notwendig zur Ermittlung wucherischer Zinsangebote ist regelmäßig ein Vergleich zwischen dem effektiven Jahreszins und dem marktüblichen Zins. Ergibt sich aus alledem, dass Zinswucher vorliegt und eine besonders einseitige Belastung für den Kreditnehmer entstehen würde, handelt es sich um unseriöse Angebote, die zu nichtigen Verträgen führen. Zinswucher ist darüber hinaus auch eine strafbare Handlung (§ 291 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Geschäftliche Unerfahrenheit [Bearbeiten]

Neben den wucherischen Zinsen und der Vertragsgestaltung müssen die so genannten subjektiven Ausbeutungstatbestände erfüllt sein. Zu dieser Fallgruppe nichtiger Kreditvermittlungen und Kreditverträge gehören die geschäftsunerfahrenen oder rechtsunkundigen Kreditbewerber. Diese können die sich auf dem Kreditmarkt bietenden Kreditmöglichkeiten häufig nicht überschauen und einschätzen. Es handelt sich um einen nichtkaufmännischen Personenkreis, der die ungünstigen Kreditbedingungen nicht in ihrer vollen Bedeutung erfassen oder sie jedenfalls nicht hinreichend bedenken kann. Wenn ein Kreditbewerber nicht in der Lage ist, einzuschätzen, dass ein tilgungsfreier Kredit in Kombination mit einer Lebensversicherung wirtschaftlich ungünstiger ist als ein marktüblicher Ratenkredit mit Restschuldversicherung, dann ist er besonders geschäftsunerfahren.[6] Aus der Bürgschaftsrechtsprechung des BGH kann abgeleitet werden, dass Geschäftsunerfahrenheit sowohl aus dem Ausbildungsstand als auch aus der beruflichen Sphäre herrühren kann.[7] Geschäftserfahren sind demnach Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter einer GmbH und Komplementäre sowie mehrheitlich beteiligte Kommanditisten einer KG[8], weil sie beruflich mit kaufmännischen Fragen betraut sind. Das gilt auch für kaufmännische Angestellte, die beruflich mit Geld- oder Zinsfragen beschäftigt sind. Rechtsunkundig sind Verbraucher, wenn ihnen einzelne gesetzliche Bestimmungen nicht geläufig sind oder sich deren Bedeutung im Einzelfall nicht erschließt. Der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Kreditnehmer kann die mit einem Kreditvertrag übernommenen Risiken und Belastungen nicht beurteilen.[9]
Wenn Kreditinstitute oder Kreditvermittler diese geschäftliche Unerfahrenheit oder mangelnde Rechtskenntnisse ihrer Kreditbewerber rücksichtslos zum eigenen Vorteil ausnutzen oder sich leichtfertig der Kenntnis verschließen, sind die Verträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig (§ 138 Abs. 2 BGB). Das gilt auch, wenn eine Bank die schwächere wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers bei der Festlegung der Vertragsbedingungen bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat oder sich jedenfalls aber leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der Kreditnehmer nur aufgrund seiner wirtschaftlich schwächeren Lage auf die Bedingungen eingelassen hat.[10]

Zinsen und Gebühren [Bearbeiten]

Für die Beurteilung der Frage, ob Zinswucher vorliegt, spielt die Bemessungsgrundlage eine wichtige Rolle. Bei Wucherfragen steht der Effektivzins im Vordergrund, der auch alle preisbestimmenden Kosten und Nebenleistungen nach § 6 Abs. 3 Preisangabenverordnung beinhaltet, auch Kreditvermittlungskosten[11], soweit diese nicht ausschließlich im Interesse des Kreditschuldners entstanden sind.[12] Dazu gehören außer dem Nominalzinssatz auch Auszahlungskurs (Disagio), Bearbeitungsgebühren,Tilgungssatz, -beginn und –höhe sowie Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, nicht jedoch etwa Bereitstellungszinsen. Bemessungsgrundlage für den Zinswucher ist somit der „effektive Jahreszins“, der die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten beziffert.

Vergleich zum marktüblichen Zins [Bearbeiten]

Die Vielzahl von Zinsarten, Kreditarten und Laufzeiten erschwert die Ermittlung eines marktüblichen Zinssatzes. Deshalb hatte der BGH den von der Deutschen Bundesbank in ihren Monatsberichten veröffentlichten Schwerpunktzins als wichtigen Vergleichsmaßstab bei Zinswucherfragen bezeichnet und herangezogen.[13] Danach sei der Schwerpunktzins ein geeigneter Vergleichsmaßstab, auch bei Teilzahlungskrediten. Seither wurden die vertraglich vereinbarten Effektivzinsen dem Schwerpunktzins gegenübergestellt, was von den erstinstanzlichen Gerichten von Amts wegen zu erheben war.
Durch den Übergang der Kompetenzen auf die Europäische Zentralbank, die diesen Schwerpunktzins nicht mehr berechnet, ist ein wichtiger Referenzzins für die gerichtliche Ermittlung wucherischer Zinsen entfallen. Seit Januar 2003 wird die EWU-Zinsstatistik geführt. Diese bietet einen Durchschnittszins für „Konsumentenkredite an private Haushalte mit anfänglicher Zinsbindung von über einem bis fünf Jahre“ als Vergleichsmaßstab an. Er bezieht jedoch keine Bearbeitungsgebühren mehr ein (wie dies beim Schwerpunktzins der Fall war) und liegt etwa 40 % unterhalb des Schwerpunktzinses. Die neue Vergleichsgrundlage ist unadjustiert ungeeignet, die Funktion des ehemaligen Schwerpunktzinses als Referenz für marktübliche Zinsen zu übernehmen.[14]
Nicht nur die eigentliche Zinslast, sondern auch zusätzlich erhobene Kosten werden vom BGH[15] bei der Ermittlung einbezogen. Mit Restschuldversicherungen wird das Rückzahlungsrisiko gegen Tod oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Der Abschluss einer solchen Versicherung bringt beiden Vertragsparteien einen Vorteil, weil sie ihre jeweiligen wirtschaftlichen Risiken eines vertraglichen Scheiterns mindern. Der BGH hält es deswegen für sachgerecht, die Prämien des Kreditnehmers zur Hälfte in die Gesamtbelastung mit einzubeziehen. Zudem werden auch „leistungsfremde“ Kosten wie etwa die Antragsgebühr berücksichtigt. Sie stellen an sich keine Zinsen oder sonstigen Entgelte für die Kapitalüberlassung dar; für den BGH ist jedoch entscheidend, dass sie den Kreditnehmer in gleicher Weise wie Zinsen belasten und dass der Kreditgeber sie außerdem in das Entgelt für die Kapitalnutzung (also den Zins) mit einbeziehen könnte. Da es letztlich von der Vertragsgestaltung abhängt, wie diese Kosten ausgewiesen sind, bezeichnet sie der BGH als „austauschbar“. Auch die Kreditvermittlungskosten werden in die Gesamtbeurteilung einbezogen, weil sie im überwiegenden Interesse der darlehensgewährenden Kreditinstitute liegen.

Rechtsfolgen [Bearbeiten]

Rechtsfolge der Sittenwidrigkeit oder des Wuchers ist die Nichtigkeit des Kreditvertrages.[16] Der betroffene Kreditvertrag entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Der Kreditnehmer kann sich jederzeit auf die Nichtigkeit berufen und braucht für die Zeit der Kapitalnutzung keinen Kreditzins zu entrichten, insbesondere auch keinen Kreditzins in marktüblicher Höhe und auch keinen gesetzlichen Zinssatz[17]; das empfangene Kapital ist zurückzuerstatten, jedoch nur im Rahmen der vertraglichen Rückzahlungsfristen. Wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen, hat die Bank Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Restschuldversicherungsprämie, da eine Restschuldversicherung auch bei Nichtigkeit des Vertrages für den Darlehensnehmer einen vermögenswerten Vorteil bringt.[17]

Sozialwucher und Individualwucher [Bearbeiten]

Unter „Sozialwucher“ werden monopolähnliche Anbieter verstanden, die weit überhöhte Preise verlangen, Nachfragern keine Ausweichmöglichkeiten zugestehen[18] und die wirtschaftliche Not der Allgemeinheit ausnutzen.[19]
Beim „Individualwucher“ wird die wirtschaftliche Lage eines Einzelnen ausgenutzt, und Verbraucher besitzen Ausweichmöglichkeiten, sodass es eher selten zur Anwendung der Wuchervorschrift kommt. Im Massengeschäft des Bankkredits zu überhöhten Zinsen („Sozialwucher") lässt sich ein Nachweis vom Kreditnehmer praktisch nicht erbringen.[20] Insbesondere die subjektiven Voraussetzungen sind auf die Fälle des „Individualwuchers" bei Kredithaien zugeschnitten. Die Kontrollfunktion auch der subjektiven Merkmale bei Missbräuchen erfüllt allerdings ihren Zweck, als Schranke der Zins- und Gebührenfreiheit zu dienen und die Nichtigkeit von geschlossenen Kreditvermittlungs- oder Kreditverträgen herbeizuführen.

Schweiz [Bearbeiten]

Neben den allgemeinen Bestimmungen im Obligationenrecht betreffend Wucher im Allgemeinen, ist für Zinswucher insbesondere das Konsumkreditgesetz anwendbar. Für den Hypothekarkredit hält zudem Art. 795 ZGB fest, dass die Kantone in eigener Kompetenz Höchst-Zinssätze festlegen können.

Literatur [Bearbeiten]

  • Edgar Mintz, Sozialwucher, Dissertation Heidelberg, 1926
  • Lämmel, Roy: Zins und Wucher im Mittelalter, München 2007. ISBN 3638672646

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1.  Verordnung über die Aufhebung der Zinsverordnung und von Bestimmungen über die Kosten für Teilzahlungsfinanzierungskrediten und Kleinkrediten vom 21. März 1967. Bei der Novellierung des KWG im Jahre 1984 wurde die bis dahin in § 23 KWG enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Zinsverordnungen gestrichen.
  2.  Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, § 138 Anm. 4 a; Jauernig, § 138 Anm. 4.
  3.  BGHZ 80, 153 [159].
  4.  BGH, Urteil vom 13. März 1990, NJW 1990, 1595: Dem Urteil lag das im obigen Beispiel genannte Missverhältnis zugrunde: 29,3 % gegenüber 16,6 %.
  5.  BGH NJW 1991, 1810
  6.  BGH NJW 1989, 1667.
  7.  BGH WM 1994, 680.
  8.  BGH ZIP 2000, 65.
  9.  BGH 1980, 445, 446.
  10.  BGH NJW 1986, 2568.
  11.  BGHZ 101, 391.
  12.  BGH NJW-RR 1989, 303.
  13.  BGH NJW 1987, 181.
  14.  Universität Köln, Institut für Bankwirtschaft, Newsletter II/2006, S. 1.
  15.  BGHZ NJW 1981, 1206.
  16.  Palandt-Heinrichs, § 138 Anm. 4 a; aA Jauernig, 138 Anm. 4a: § 134; in diesem Sinne auch Mugdan, Motive II, S. 1272.
  17. ↑ a b BGH NJW 1987, 181, 182.
  18.  Schwintowsky/Boetzkes, Rechtsprobleme von Geldautomatengebühren und Wertpapierprovivionen, April 2001, S. 2.
  19.  Uwe Scheffler, Zum Verständnis des Wuchers gem. § 302a StGB, Februar 1991, S. 12. (PDF; 143 kB)
  20.  Eberhard Schwark, Rechtsfragen des Konsumentenkredits, 1986, S. 17 f.

Mittwoch, 8. Mai 2013

EU will Grundrecht auf ein Konto


Richtlinienentwurf vorgestelltEU will Grundrecht auf ein Konto

 ·  Jeder Europäer sollte nach dem Willen der EU-Kommission ein eigenes Bankkonto haben. Jetzt hat die Brüsseler Behörde ihren Gesetzesvorschlag dazu vorgelegt.
Das Paket hat drei Hauptanliegen.Erstens soll keinem EU-Bürger mehr die Einrichtung eines Kontos verwehrt werden dürfen, unabhängig von dessen Einkommen oder Schuldenstand. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sieht in einem Konto eine wesentliche Voraussetzung, um am Alltagsleben  teilnehmen zu können. Zu den grundlegenden Funktionen des Basiskontos gehören etwa Überweisungen, Abhebungen, das Online-Banking und die Kartenzahlung.
Zweitens will die Kommission Verbrauchern eine bessere Übersicht über anfallende Kontogebühren verschaffen. Alle Bankensollen ihre Kunden regelmäßig über angefallene Entgelte informieren, und zwar aufgeschlüsselt nach einem einheitlichen Standard.
Drittens sollen Kontowechsel zwischen verschiedenen Banken erheblich vereinfacht werden. Bankwechsel sollen innerhalb von 15 Tagen möglich sein, zwischen Banken in verschiedenen EU-Ländern innerhalb von 30 Tagen. Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann laut der EU-Vorlage zeitnah und kostengünstig um alles Weitere kümmern. Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden. In jedem Land soll zudem eine unabhängige Internetseite einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen.
Mit diesem Vorstoß zieht die Kommission nach eigenen Angaben Konsequenzen aus den enttäuschten Hoffnungen auf eine Selbstregulierung der Branche. Sollte die Richtlinie vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten abgenickt werden, müssten die Länder dafür Sorge tragen, dass die neuen Vorgaben umgesetzt werden.
Nach Angaben der Kommission verfügen 58 Millionen EU-Bürger nicht über ein Girokonto, wodurch sie von vielen Dingen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen seien. Allein in den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien lebe die Hälfte der Bevölkerung ohne ein Konto. In Deutschland geht die Zahl derer, die ohne Konto leben, nach verschiedenen Schätzungen in die Hunderttausende. Diesen Menschen soll mit der Einrichtung eines Basiskontos auf Guthabenbasis in jedem EU-Land geholfen werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte Vorstoß der Kommission: Banken hätten bei ihren Regeln eine ungeheure „Kreativität“ entwickelt, sagte vzbv-Bankenexperte Frank-Christian Pauli der Nachrichtenagentur AFP. Es sei gut, dass dem Wildwuchs nun begegnet werde. Bei dem geplanten Basiskonto müsse nun darauf geachtet werden, dass potenzielle Nutznießer nicht gezielt durch hohe Gebühren oder durch stark eingeschränkte
Leistungen abgeschreckt würden.
Die deutschen Banken lehnen dagegen die Brüsseler Pläne ab: „Die Vorschläge gehen aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft an der Lebensrealität der Menschen vorbei“, sagte der Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Stefan Marotzke. „In Deutschland herrscht komplette Transparenz über Entgelte und Gebühren für die Kontoführung.“ Auch das Basiskonto sei unnötig, weil das 1995 eingeführte Konto für
jedermann die Funktion eines allgemein zugänglichen Guthabenkontos erfülle. Marotzke bezweifelte, dass vielen Bundesbürgern ein Konto vorenthalten werde