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Freitag, 31. Mai 2013

Zu Händen OB Partsch / Verfahren gegen Herrn Georg Sellner // 700 Js 22802/13 // Ich nehme an wg meiner Anzeige 2. Korrektur Lagerländerangabe im Depotauszug Spk DA / Grüsse Rolf Koch

Hallo Herr Partsch,

gegen Herrn Sellner läuft ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren.

Die politische Hygiene und die besondere Stellung der Sparkassen in Dienste der „kleinen“ Leute gebietet es das Herr Sellner zurücktritt oder zumindest sein Amt während der Ermittlungen ruhend lässt.

Sollten Sie mehr zu den Hintergründen wissen wollen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

Ein Highlight will ich jetzt schon anfügen:

Der Stress den Herrn Sellner mit mir hat hat dazu geführt das („Sippenhaft in der dritten Generation“) er dafür gesorgt hat das meiner Tochter nn verweigert wurde für ihr wenige Monate altes 2. Kind ein Depot zu eröffnen um die finanzielle Zukunft dieses jungen Erdenbürgers positiv zu gestalten.

Ferner darf ich Sie informieren wie die SPK DA über die Justiziarin Frau Metzger und Herrn Volljurist  Schrade in nötigender Art und Weise auf die Depotführung meiner Tochter nn (beamtete Lehrerin Sekundarstufe II für Deutsch und Relgion) Einfluss genommen hat. Dieser Vorgang wird in Kürze auch zu einer Strafanzeige führen.

Ich bitte um Unterrichtung welche Massnahmen Sie ergreifen.

Meine Familie ist seit über 40 Jahren in Geschäftsbeziehung zur SPK DA….beginnend im „Watzeviertel“.

Verfahren gegen Herrn Georg Sellner // 700 Js 22802/13 // Ich nehme an wg meiner Anzeige 2. Korrektur Lagerländerangabe im Depotauszug Spk DA

Verfahren gegen Herrn Georg Sellner // 700 Js 22802/13 // Ich nehme an wg meiner Anzeige 2. Korrektur Lagerländerangabe im Depotauszug Spk DA

Verfahren gegen Herrn Georg Sellner // 700 Js 22802/13 // Ich nehme an wg meiner Anzeige 2. Korrektur Lagerländerangabe im Depotauszug Spk DA

Herr Sellner ist Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Darmstadt und verantwortlich für die Kündigungen diverser Familiendepots und wohl widerrechtlich einkassierter Abgeltungssteuer und nicht Berücksichtigung von fiktiver Quellensteuer in der Grössenordnung von über 20.000 € (dieser Betrag wurde vom FA für 2010 rückerstattet).

Und nicht zuletzt für die widerrechtlichen ZwangsCACerei bzw Entziehung der Alt-Griechen aus den Depots (dies ist wohl (noch ?) nicht Gegenstand dieses verfahrens.

näheres

rolfjkoch@web.de

Samstag, 25. Mai 2013

Fehler in der Verwahrung von Wertschriften bringt u.U. Stress mit der BAFIN.....// Um Ihre Beschwerde unter aufsichtsrechtlichen Aspekten beurteilen zu können, werde ich von der Sparkasse Darmstadt eine Stellungnahme anfordern


Fehler in der Verwahrung von Wertschriften bringt u.U. Stress mit der BAFIN.....// Um Ihre Beschwerde unter aufsichtsrechtlichen Aspekten beurteilen zu können, werde ich von der Sparkasse Darmstadt eine Stellungnahme anfordern


Beschwerde gegen die Sparkasse Darmstadt

Sehr geehrte nn Koch,
sehr geehrter mm Koch,

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 21. Mai 2013, in der Sie die Korrektur
von Lagerländern und den erneuten Depotauszug der Sparkasse
Darmstadt beanstanden.

Lassen Sie mich Ihnen zunächst kurz die Aufgabenstellung der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Wertpapieraufsicht/
Asset-Management darstellen:

Der BaFin obliegt die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
also auch über Kreditinstitute wie die Sparkasse Darmstadt,
sofern sie Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen
erbringen. Die Befugnisse der BaFin beschränken sich jedoch auf
die im Gesetz über den Wertpapierhandel1 (WpHG) vorgesehene Aufgabe,
Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung
des Handels mit Finanzinstrumenten oder von Wertpapierdienstleistungen
oder Wertpapiernebendienstleistungen beeinträchtigen oder
erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken können. Beschwerden
von Anlegern können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Verstöße
gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen aufzudecken und dagegen vorzugehen.


Gemäß § 4 Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes2 (FinDAG)
nimmt die BaFin ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse
wahr. Zur Wahrnehmung der Interessen einzelner Kunden gegenüber
Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder zu streitschlichtenden Maßnahmen
zugunsten von Kunden bin ich deswegen leider nicht ermächtigt.
Ich bin nicht befugt, Beweise im Interesse eines Bankkunden zu
erheben oder zu würdigen, und es ist mir auch verwehrt, Gutachten zu
erstellen oder Stellungnahmen abzugeben, um in einem eventuellen
Zivilprozess die eine oder andere Seite zu unterstützen.
Für den Fall, dass Sie der Ansicht sind, dass die Sparkasse Darmstadt
einen von ihr zu vertretenden Schaden verursacht hat, kann ich Ihnen
lediglich empfehlen zu prüfen, auf zivilrechtlicher Grundlage Ansprüche
gegen die Sparkasse zu erheben.

Um Ihre Beschwerde unter aufsichtsrechtlichen Aspekten beurteilen zu
können, werde ich von der Sparkasse Darmstadt eine Stellungnahme
anfordern. Soweit dem nicht meine Verschwiegenheitspflicht gemäß § 8
WpHG entgegensteht, werde ich eine Kopie des Antwortschreibens an
Sie weiterleiten.

Falls sich ein für meine Aufsichtstätigkeit relevanter Sachverhalt ergeben
sollte, werde ich diesen weiterverfolgen und gegebenenfalls entsprechende
Maßnahmen ergreifen. Aufgrund der bereits erwähnten Verschwiegenheitspflicht
wird es mir jedoch nicht möglich sein, Ihnen darüber
Informationen zukommen zu lassen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Sobald mir die Antwort von der Sparkasse Darmstadt vorliegt, werde ich
mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Solange bitte ich Sie um
etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

-------------------------
ob die BAFIN mir Auskünfte/Akteneinsicht geben wird ist noch lange nicht ausgekaspert...

Kölner Kommentar WpHG RN 49 ff zu § 8,  2007:


4. Weitergabe an Geschädigte

a) Informationsansprüche des Geschädigten gem. §§ 406 e, 475 S tPO i.V.m. § 46
49 Abs. 3 S. 4 ,4 9 b OWiG. Für den Geschädigten stellt die StPO die Auskunfts- und
Akteneinsichtsrechte der §§ 406 e, 475 StPO bereit, die auch dann Anwendung finden,
wenn lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt wird, §§ 46 Abs. 3
5. 4 , 49 b OWiG.

50 aa) Verhältnis zu § 8. Auskunft bzw. Akteneinsicht nach §§ 406 e, 475 StPO sind
stets das Ergebnis einer intensiven Abwägung der Informationsinteressen des Dritten
mit dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen. Dies entspricht dem Regelungszweck
des § 8, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen nur bei Vorliegen einer
besonderen sachlichen Rechtfertigung weiterzugeben. Während § 8 allgemein die
Wertpapierhandelsaufsicht regelt, betreffen §§ 406 e, 475 StPO den Bereich der
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es handelt sich bei ihnen um die gegenüber
§ 8 spezielleren und differenzierteren Vorschriften. Fällt im Rahmen der §§ 406 e,
475 StPO die Entscheidung zu Gunsten des Antrags des Geschädigten aus, handelt
es sich dabei zugleich um die Befugnis zur Erteilung der Auskünfte im Sinne des § 8.
Dem Verschwiegenheitsgebot kommt dann keine eigenständige Bedeutung mehr


zu 81

51 bb) Das Akteneinsichtsrecht gem. § 406 e StPO . Zentrale Voraussetzungen für
das Bestehen eines Akteneinsichtsrechts gem. § 406 e StPO sind die Verletzteneigenschaft
und ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht. Ferner hat eine Abwägung
mit sonstigen schutzwürdigen Interessen stattzufinden.

Dienstag, 21. Mai 2013

ich kann euch nur raten....befragt eure Sparkasse zu diesem Thema: Wer mehr als 100.000 Euro auf der Bank hat, muss im Notfall bluten:


Zwangsabgabe für GroßanlegerZypern wird Modell für Bankenrettung

Wer mehr als 100.000 Euro auf der Bank hat, muss im Notfall bluten: Das Europäische Parlament entscheidet, dass Großanleger für die Rettung von Geldhäusern herangezogen werden können. Eine solche Beteiligung von Kontobesitzern hatte in Zypern kürzlich zu politischem Chaos geführt.
Die Rettung zyprischer Banken war chaotisch, jetzt soll sie zum Modell werden für künftige Krisen: Großanleger sollen nach dem Willen des Wirtschaftsausschusses im EU-Parlament zahlen müssen. Die Parlamentarier verabschiedeten mit großer Mehrheit einen Gesetzesentwurf, der von 2016 an nur Einlagen bis zu 100.000 Euro schützt. Größere Anleger werden herangezogen, aber erst, wenn das Geld der Aktionäre und Anleihegläubiger nicht ausreicht.
Die Banken der Inselrepublik hatten sich unter anderem mit griechischen Staatsanleihen massiv verspekuliert. Um sie zu retten, hatten die EU-Finanzminister und Vertreter von Euro-Gruppe, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds im März eine erste Entscheidung gefällt: Die finanziellen Löcher sollten auch mit dem Geld von Konten mit weniger als 100.000 Euro gestopft werden. Diese Lösung hätte jeden zyprischen Kontoinhaber direkt betroffen. Nach Protesten nahmen die internationalen Geldgeber die Regelung zurück. Nur Großanleger wurden beteiligt, die größte Bank des Landes verkleinert, die zweitgrößte dichtgemacht.
Der Ausschuss lehnte den Vorstoß einiger Länder ab, zur Rettung von Kreditinstituten auch Geld aus den Einlagensicherungssystemen heranzuziehen - in vielen Ländern liegt diese Grenze bei den genannten 100.000 Euro. Diese schützen vor allem Kleinsparer und sollen daher nicht angetastet werden.
Die Abgeordneten folgen damit im Grundsatz den Vorstellungen der EU-Finanzminister, die sich in der vergangenen Woche auf das Vorgehen geeinigt hatten. Einige der 27 EU-Staaten fordern aber mehr Flexibilität, wenn es um die Abwicklung angeschlagener Banken geht. Über die Einzelheiten dürfte noch heftig debattiert werden. Sven Giegold, deutscher Europa-Abgeordnete der Grünen, sagte, die Frage sei, wie bindend die Vorschriften ausfielen und in welcher Reihenfolge die Beteiligten zur Kasse gebeten würden.
Grundsätzlich soll die Abwicklung von Banken aus der speziellen nationalen Abgabe finanziert werden. Rufe nach einem europaweiten Abwicklungsfonds, wie ihn die EU-Kommission in den kommenden Monaten vorschlagen will, stoßen auf Widerstand aus Deutschland. Vor allem der Verband der Sparkassen und Volksbanken ist dagegen, die derzeit getrennten Einlagensicherungsysteme der Staaten zusammenzulegen.
Linktipp: In einer spannenden Reportage schildert ein Autor des Magazins London Review of Books, wie Zyprer, die von der Zwangsabgabe betroffen sind, darunter leiden und was im Bankensystem des Landes schieflief.

Sonntag, 19. Mai 2013

Aus Protest gegen die Geldpolitik von Banken und Staat stoppte er sämtliche Kredit- und Steuerzahlungen. Er spricht von einem „wirtschaftskriminellen Netzwerk“. // Doch die Geschäftsbanken hatten kein Einsehen. Die Sparkasse kündigte ihm inzwischen sämtliche Kreditverträge und das Girokonto.


Geldschöpfungsmonopol der Banken

Wirtschaftsanwalt im Schuldenstreik gegen Banken und Staat

Wirtschaftsanwalt im Schuldenstreik gegen Banken und Staat
Hans Scharpf ist im Widerstand. Aus Protest gegen die Geldpolitik von Banken und Staat stoppte er sämtliche Kredit- und Steuerzahlungen. Er spricht von einem „wirtschaftskriminellen Netzwerk“.
Manchmal konfrontiert einen das Leben mit Themen, die klingen geradezu aberwitzig. Seit den Krisen 2008 und jetzt in Europa gilt das auch für das Thema Geld. Da können Fragen danach, woher das Geld eigentlich kommt, wer also Geld erschafft, sogar einen Wirtschaftsminister ins Schleudern bringen. Jedenfalls blieb Philipp Rösler sprachlos, als er in der Talkshow „Beckmann“ damit konfrontiert wurde. Darüber sei zu diskutieren, sagte er ausweichend.
Rechtsanwalt Hans Scharpf
Rechtsanwalt Hans Scharpf
Dabei wollte es Hans Scharpf nicht belassen. Eines Morgens fasste er einen folgenschweren Entschluss. Er eilte ins Büro und diktierte seiner Sekretärin einen jener Briefe, die nie ein zweites Mal geschrieben werden, weil sie etwas Endgültiges haben. Scharpf erklärte in diesem Brief der Finanzwelt den „totalen Widerstand“. Er drehte den „Geldhahn zu“. „Es ging um meine Selbstachtung und darum, die Dinge, die grundfalsch laufen, korrigieren zu können“, sagt er rückblickend. „Ehrlich gesagt, konnte ich gar nicht anders.“
Scharpf legt sich bei seinem Vorgehen mit jenen an, mit denen er als Wirtschaftsanwalt Geld verdient. Mitten im Frankfurter Bankenviertel vis-à-vis des Commerzbank-Towers führt er die erfolgreiche Kanzlei „Scharpf & Associates“. Nicht nur bei Bankern genießt er hohes Ansehen. Seit vielen Jahren ist er Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Frankfurt. Da kommt nur rein, wer von angesehenen Immobilienexperten und Politikern bestens beleumundet wird.
„Banken in die Schranken“
Trotzdem hat Scharpf ein Schuldenproblem. Ein bedrohliches sogar. Zum einen schrumpfen die Hypothekendarlehen für die Familienwohnung und zwei Mietwohnungen, die er als Altersvorsorge erworben hat, nur im Schneckentempo. Und dann soll er auch noch ein sechsstelliges Darlehen für eine, wie er jetzt sagt, „von Anfang an wertlose“ Beteiligung an einem der Dreiländer-Fonds zurückzahlen.
Er litt unter dieses Situation. Von Jahr zu Jahr belastete sie ihn mehr. Und dann tauchte die Occupy-Bewegung auf. Mitten in Frankfurt, nur einen Steinwurf von seiner Kanzlei entfernt. „Banken in die Schranken“ stand auf den Transparenten und „Wir zahlen nicht für Eure Krise“. „Die sprachen mir aus der Seele“, sagt Scharpf. „Ich habe mich denen sofort angeschlossen. Das war überhaupt keine Frage.“
Heute ist er zudem Mitglied von Occupy Money, eine Fachgruppe, die sich für eine faire Geldordnung einsetzt „Da sind hochqualifizierte Experten aus dem Finanzsektor dabei“, sagt er. „Wir machen uns gegenseitig schlau und überlegen uns Auswege aus dem zerstörerischen und ungerechten Finanzsystem.“ Einige dieser Experten arbeiten in den Hochhaustürmen vor seiner Kanzlei.
„Banken sind Räuber“
Aber anders als er, wagen sie sich noch nicht an die Öffentlichkeit. Und anders als er, ziehen sie für ihr eigenes Leben noch keine Konsequenzen. Scharpf hingegen beschloss, sein Leben nicht mehr so weiterleben zu wollen wie bisher. Er wollte die „Geldmaschine“ im Herzen der Main-Metropole nicht länger unterstützen und stellte jetzt die Zinszahlungen für alle Kredite ein. Scharpf ist heute im Schuldenstreik.
„In meinen Augen sind die Banken Räuber“, sagt er. Sie würden den Staat erpressen. Er spricht von „Politik in den Fängen wirtschaftskrimineller Netze“ und fragt: „Was leisten die Banken eigentlich, dass sie soviel Geld von uns wollen?“ Gemeint sind Zins und Zinseszins. Mit letzterem steigen Vermögen oder Schulden nämlich gar exponentiell.
Wenn er über diese Dinge spricht, rutscht der Mittfünfziger mit der hohen Stirn auf seinem Bürostuhl hin und her, schlägt die Beine mal links, mal rechts übereinander. Da kommt richtig Leben in diese ansonsten so nüchterne Erscheinung im grauen Anzug mit blaugestreifter Krawatte, die kongenial zum grau-blauen Linoleumfußboden, den grauen Aktendeckeln und den weißen Wänden passt. Pathologen richten sich so ein. Es sind Räume für chirurgische Schnitte und emotionsfreie Diagnosen.
Vermögen in Sicherheit
„Ich verrate Ihnen jetzt mal etwas“, sagt Scharpf. Seine Augen funkeln, und es ist unzweifelhaft klar, dass er nun so etwas wie das unappetitliche Ergebnis einer schwierigen Obduktion auftischt. „Das ganze Bankwesen ist ein großer Betrug. Banken schaffen Geld aus dem Nichts. Sie geben es an ihre Kunden weiter und lassen sich das Nichts mit Zins und Zinseszins bezahlen“, sagt er. Das könne er nicht länger akzeptieren, weder für sich selbst, noch als Verteidiger des Rechtsstaates. „Deshalb bediene ich keine Kredite mehr.“
Er meint es ernst, bitter ernst sogar. „Seit ich mir bewusst wurde, dass mir trotz des theoretisch zur Verfügung stehenden Rechtsschutzes und immer braver Bedienung meiner Kreditschulden die schuldlose Vernichtung meines wirtschaftlichen Lebenswerkes droht, habe ich Stück für Stück mein Vermögen durch Übertragung auf meine Familie in Sicherheit gebracht“, sagt er. Darüber sind Jahre ins Land gegangen. Heute gehört ihm nichts mehr. Wie er das juristisch gemacht hat, will er jetzt noch nicht verraten, jedenfalls hat er sich strikt legaler Mittel bedient. „Bei mir ist jedenfalls nichts mehr zu pfänden“, sagt er.
Im Sommer ging er dann in die Offensive. Am 27. Juli 2012 schrieb er den besagten Brief an das „Impulsmanagement“ der Frankfurter Sparkasse: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Haus besteht seit vielen Jahren eine Reihe von Kreditverträgen, aufgenommen zum Erwerb von Eigentumswohnungen und deren Umbau (…) Ich bin mit den Zins- und Tilgungszahlungsverpflichtungen bislang nicht nicht ein einziges Mal in Verzug geraten und habe im Zeitraum von 1994 bis heute ca. 240.000 Euro allein an Zinsen gezahlt.“
„Geld aus dem Nichts“
Bei Abschluss der Kreditverträge sei er davon ausgegangen, dass die Sparkasse ihm „tatsächlich Geld verliehen“ hätte. Dabei habe er angenommen, die Sparkasse habe das Geld aus den Einlagen anderer Kunden entnommen oder aber von der Zentralbank geliehen. In jeden Fall sei er davon ausgegangen, dass die Bank für seine Kredite Refinanzierungskosten an die Zentralbank oder aber doch mindestens Zinsen an die Sparer hätte zahlen müssen.
„Ich habe in den letzten Monaten allerdings – am Anfang nahezu ungläubig – lernen müssen, dass Sie höchstwahrscheinlich mehr als 90 Prozent dessen, was Sie mir an Geld verliehen haben, schlicht selbst mittels Computer aus dem Nichts erzeugt haben“, schrieb Scharpf der Sparkasse. „Sie haben dann mit Nichts eine Menge echtes, von mir erarbeitetes Geld ,verdient’.“ Außerdem habe sich die Bank durch Eintragung von Grundschulden auch noch die Möglichkeit seiner Enteignung gesichert, falls er nicht mehr zahlen könne.
Er bitte nun erstens darum, ihm nachzuweisen, „dass der vorstehende Sachverhalt auf die an mich vergebenen Kredite bzw. Prolongierungen nicht zutrifft“. Sollte die Sparkasse diesen Nachweis nicht bis zum 31.08.2012 erbringen, bestand er zweitens auf eine „Anpassung sämtlicher Kreditverträge“ und mit Blick auf die ihm „höchstwahrscheinlich zustehenden Rückgewährungsansprüche widerrufe er die erteilten Einzugsermächtigungen“. Kurz darauf schrieb er weitere Briefe gleichlautenden Inhalts unter anderem an die Commerzbank und die ING-Diba.
Sparkasse kündigt Kredite
Wenige Tage später antwortete die Sparkasse: „Fragen der Refinanzierung der Frankfurter Sparkasse waren und sind nicht Bestandteil der mit Ihnen geschlossenen Verträge. Hingegen haben Sie sich dazu verpflichtet, bestimmte Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen.“ Es folgten weitere Schriftwechsel, in denen Scharpf seinen Standpunkt auch anhand von Aussagen führender Banker erläuterte. Unter anderem bezog er sich auf den früheren Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB), Ottmar Issing, und die Deutsche Bundesbank. Doch die Geschäftsbanken hatten kein Einsehen. Die Sparkasse kündigte ihm inzwischen sämtliche Kreditverträge und das Girokonto.

Samstag, 18. Mai 2013

Doch erst im Herbst kamen die Sparkassen als Erste dieser Selbstverpflichtung offiziell nach. Seit Oktober bieten sie Kunden mit Finanzproblemen ein sogenanntes Bürgerkonto an.


SparkassenSchon 80.000 Arme haben Basiskonto eröffnet

 ·  Das neue Sparkassen-Girokonto für Bürger mit schlechter Kredithistorie stößt einem Pressebericht zufolge auf großes Interesse. Seit dem Start im vergangenen Oktober seien bereits rund 80.000 dieser ausschließlich auf Guthabenbasis geführten Konten eingerichtet worden.
Das Basiskonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, eine Überziehung ist nicht möglich. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ sind seit dem Start im vergangenen Oktober etwa 80.000 solcher Konten eingerichtet worden. Das gehe aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine SPD-Anfrage hervor. Das Ministerium wiederum beruft sich dabei auf Schätzungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.
Dem Bericht zufolge hatte sich die Kreditwirtschaft bereits 1995 dazu verpflichtet, allen Kunden, die wegen negativer Schufa-Einträge kein normales Girokonto bekommen, wenigstens ein sogenanntes „Girokonto für jedermann“ einzurichten. Dabei handelt es sich um ein Konto, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Doch erst im Herbst kamen die Sparkassen als Erste dieser Selbstverpflichtung offiziell nach. Seit Oktober bieten sie Kunden mit Finanzproblemen ein sogenanntes Bürgerkonto an.
„Die große Zahl der bisher eingerichteten Basiskonten zeigt den enormen Bedarf für viele Menschen, die bisher unfreiwillig kein Girokonto bei ihrer Bank bekamen“, sagte der SPD-Finanzexperte Carsten Sieling der „Süddeutschen Zeitung“.
Nach Schätzungen der EU-Kommission haben in Deutschland 670.000 Menschen über 15 Jahren kein Bankkonto. Anfang Mai hatte die EU-Kommission einen Richtlinien-Entwurf vorgestellt, nach dem künftig jeder Bürger Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis bekommen soll.

neues vom" Master of Desaster" // es handelt sich nunmehr bereits um die zweite Korrektur der Lagerlandangaben verwahrter Wertschriften. Die ist m.E. eine ehröhte Form des Organisationsversagen und sollte nicht ihne Konsequenzen bleiben. Insbesondere in der Verwahrproblematik und GRI-ZwangsCACerei hat dies gegebenenfalls weitreichende Konsequenzen für etwaige Haftungsansprüche !!!


neues vom" Master of Desaster" // es handelt sich nunmehr bereits um die zweite Korrektur der Lagerlandangaben verwahrter Wertschriften. Die ist m.E. eine ehröhte Form des Organisationsversagen und sollte nicht ihne Konsequenzen bleiben. Insbesondere in der Verwahrproblematik und GRI-ZwangsCACerei hat dies gegebenenfalls weitreichende Konsequenzen für etwaige Haftungsansprüche !!!





Einschreiben - Rückschein

Frau
nn Koch
Zur Eisernen Hand 25
64367 Mühltal

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen:
RS408-ME-03.00-388
(bitte stets angeben)
Ihre Ansprechpartnerin:
D. Metzger
Rechtsstelle
Telefon: (06151) / 2816-100787
Telefax: (06151) / 2816-109986
16. Mai 2013

Zweite Korrektur Depotauszug per 31.12.2012 wegen der Korrektur von verschiedenen
Lagerländern

Sehr geehrte Frau Koch,

wir überreichen Ihnen beiliegend wegen der erforderlichen Korrekturen von Lagerländern noch
einmal einen Depotauszug per 31.12.2012. Hier musste bedauerlicherweise eine zweite
Korrektur erfolgen, da seitens unseres Dienstleisters, der Deutschen WertpapierService Bank AG
(dwpbank), Lagerländer zu korrigieren waren, die in dem Ihnen zunächst übersandten
Depotauszug per 31.12.2012 falsch angegeben waren. Diese Lagerländer wurden nunmehr
berichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass für den Nachweis der Depotentgelte nach wie vor der bereits mit
Schreiben vom 25.01.2013 übersandte Depotauszug maßgeblich ist. An den Depotentgelten hat
sich nichts geändert und daher wurden diese in dem beigefügten Depotauszug, nicht noch
einmal ausgewiesen. Die maßgeblichen Depotentgelte sind daher weiterhin der Seite 37 des
ihnen am 25.01.2013 übersandten Depotauszuges zu entnehmen.

Aufgrund des geänderten Jahresabschlusskurses bei dem Wertpapier ISIN ARARGE03E113 von
665 % auf „ohne Bewertung" beträgt der Gesamtkurswert des Depots per 31.12.2012
€xx.332,16.

Mit freundlichen Grüßen
---------- ~ ■ - t
Anlagen
Stadt- und

Unterschriften Metzger Schrade....die 2 Hausjuristen der SPK DA