Az: I 16 – 38h 38 (16)
Sehr geehrter Herr Koch,
mit Ihren per Fax, E-Mail und schriftlich eingereichten Unterlagen beschweren Sie sich über das Verhalten der Sparkasse Darmstadt im Rahmen einer Klage zur Auflösung des Wertpapierdepots nn Koch.
Die Aufsicht über die kommunalen Sparkassen nach § 20 Hess. Sparkassengesetz erfolgt ausschließlich als Rechtsaufsicht im öffentlichen Interesse. Die Beziehungen der Sparkassen zu ihren Kunden sind davon nicht erfasst. Aus den Bestimmungen des Sparkassengesetzes lässt sich auch kein Anspruch der Sparkassenkunden herleiten, dass die Aufsichtsbehörde Einfluss auf die privatrechtlichen Geschäftsbeziehungen nimmt.
Die staatliche Sparkassenaufsicht soll nicht Sparkassenkunden Rechte sichern, welche diese im Zivilverfahren geltend machen können (vgl. Schlierbach, Das Sparkassenrecht 1981, Nr. 2, Seite 191/192; OVG Münster Az. III A 355/57 in DVBl. 1963, 862).
Sie wird daher weder vorgreiflich, noch parallel oder nachträglich als Prüfinstanz zivilgerichtlicher- bzw. strafrechtlicher Verfahren und Entscheidungen tätig. Der Gesetzgeber wollte im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden mit der staatlichen Sparkassenaufsicht keinen weiteren Rechtsweg für die Durchsetzung von Rechten Einzelner eröffnen.
Streitigkeiten zwischen Kunden und Sparkassen, welche einzelne Rechte der Kunden betreffen, sind grundsätzlich in den vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen Rechtsverfahren zu klären.
Sie wird daher weder vorgreiflich, noch parallel oder nachträglich als Prüfinstanz zivilgerichtlicher- bzw. strafrechtlicher Verfahren und Entscheidungen tätig. Der Gesetzgeber wollte im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden mit der staatlichen Sparkassenaufsicht keinen weiteren Rechtsweg für die Durchsetzung von Rechten Einzelner eröffnen.
Streitigkeiten zwischen Kunden und Sparkassen, welche einzelne Rechte der Kunden betreffen, sind grundsätzlich in den vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen Rechtsverfahren zu klären.
Vor diesem Hintergrund habe ich daher weder Anlass und noch Möglichkeit, als Sparkassenaufsicht in Ihrem Sinne tätig werden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Lettmann
Dezernat I 16 - Kommunal- und Sparkassenaufsicht
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: +49 (6151) 12 6504
Fax: +49 (6151) 12 4610
Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de
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