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Sonntag, 24. Februar 2013

Die Volksbanken-Fondsgesellschaft vertritt in der Branche das mittlere Segment, ihre Kunden sind reicher als die der Sparkassen, aber ärmer als die der DWS


ONNTAG, 24. FEBRUAR 2013

Die Volksbanken-Fondsgesellschaft vertritt in der Branche das mittlere Segment, ihre Kunden sind reicher als die der Sparkassen, aber ärmer als die der DWS


Verbraucherkrediten
und Hypothekendarlehen.
Allerdings: Es gibt auch Finanzprodukte,
bei denen Sparer mit einer hohen
Zahl von Finanztransaktionen zu
tun haben: vor allem langfristige Sparpläne
mit Fonds für die Altersvorsorge.
Die Fondsgesellschaft Union Investment
hat vorgerechnet, wie teuer das
für Sparer werden kann (siehe Grafik).
Sie zieht ihren Fonds Uni-Global als
Beispiel heran. Die Volksbanken-Fondsgesellschaft
vertritt in der Branche das
mittlere Segment, ihre Kunden sind reicher
als die der Sparkassen, aber ärmer
als die der DWS. Und auch der Uni-
Global soll ein typischer Fonds seiner
Klasse sein.
Wenn jemand in diesen Fonds 100
Euro im Monat einzahlt und das über
40 Jahre macht, kommt er am Ende auf
148 856 Euro. Dabei wurde eine Rendite
von fünf Prozent im Jahr unterstellt.
Wenn nun das Fondsvermögen jedes
Jahr zu 90 Prozent umgeschichtet wird
- Union Investment hält diesen Wert
nach den Erfahrungen aus den vergangenen
fünf Jahren für realistisch müssen
daraus jedes Mal Steuern gezahlt
werden, was den Gewinn schmälert.
Der Sparer verliert 14 205 Euro. Das ist
ganz schön viel

aus FAS Print Geld & Mehr 24.2.2013

Freitag, 22. Februar 2013

der SPK DA ist ja die Justuztarin abhanden gekommen

jetzt werden Schreiben von der Rechtsstelle (leider sogar grusslos) von einem Volljuristen links und einer Schreibkraft rechts unterzeichnet....

wo soll das noch hinführen....

Dienstag, 19. Februar 2013

Hackerangriff auf Internetseite der Sparkassen


VirengefahrHackerangriff auf Internetseite der Sparkassen

 ·  Hackeralarm bei den Sparkassen: Unbekannte haben am Montag zwischen 12.45 Uhr und 17.05 Uhr eine Schadsoftware auf einzelnen Internet-Seiten von sparkasse.de plaziert. Das hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bekannt gegeben.
Die Internetseite der Sparkassen ist am Montagnachmittag Ziel eines Hackerangriffs geworden. Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) am Dienstag mitteilte, waren davon aber nicht Online-Banking-Angebote betroffen. Auch seien keine Angriffe auf Homebanking-Programme der Kunden beobachtet worden, sagte der DSGV.
Seinen Angaben zufolge handelt es sich bei „sparkassen.de“ um eine Internetseite, auf der ausschließlich Erstinformationen für Kunden angeboten würden. Jedoch empfiehlt der Verband allen Internetnutzern, die am Montag zwischen 12:45 Uhr und 17:05 Uhr die Seite „sparkassen.de“ besucht haben, den eigenen Computer mit einem gängigen und aktuellen Virenschutzprogramm zu durchsuchen.

Viren könnten auf Rechner von Sparkassen-Kunden gelangt sein

Im Zuge des Angriffes Dritter auf die Sparkassen-Seite sei eine Schadsoftware auf einzelnen Seiten plaziert worden, warnte der DSGV. Diese Schadsoftware könne mit allen gängigen Virenschutzprogrammen beseitigt werden.
Kunden, die ohne aktuellen oder aktiven Virenscanner auf „sparkassen.de“ gewesen seien, könnten sich diese Schadsoftware aber auf den Rechner geladen haben. Laut DSGV sind die betroffenen Seiten umgehend vom Netz genommen und erst nach gründlicher Prüfung wieder online gestellt worden.

Montag, 18. Februar 2013

na dann viel Spass beim "säubern" der Akten.....// In diesem Fall kann der Kunde von der Bank verlangen, dass sie die Entfernung der Urkunden und vorbereitenden Schriftsätze oder Teile derselben aus den Gerichtsakten veranlasst, soweit darin gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen worden ist.


na dann viel Spass beim "säubern" der Akten.....// In diesem Fall kann der Kunde von der Bank verlangen, dass sie die Entfernung der Urkunden und vorbereitenden Schriftsätze oder Teile derselben aus den Gerichtsakten veranlasst, soweit darin gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen worden ist.

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B2099DAAE-2696-4BD1-86F7-39421F63C00D%7D

OLG 
Gerichtsort
Koblenz 
Datum
16.11.2006 
Aktenzeichen
6 U 150/06
Titel
Vermittelt eine Bank steuersparende Fondsbeteiligungen, die auf einem neuartigen Konzept beruhen, das bislang in der steuerlichen Praxis nicht zur Anwendung gekommen ist, so verstößt sie gegen ihre vertragliche Hinweispflicht, wenn sie den Interessenten lediglich über die normalerweise bei Steuersparmodellen bestehenden Risiken aufklärt, ohne darauf hinzuweisen, dass insofern noch keine Steuerpraxis besteht und lediglich ein unverbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamtes über die Steuerwirksamkeit vorliegt.
Offenbart eine Bank im Rechtsstreit gegen einen Kunden geheimhaltungspflichtige Tatsachen aus den Geschäftsbeziehungen zu diesem, ohne dass hierfür bei Zugrundelegung der rechtlichen Einschätzung des Prozessstoffes durch die Bank eine Notwendigkeit besteht, so liegt darin eine pflichtwidrige Verletzung des Bankgeheimnisses.
In diesem Fall kann der Kunde von der Bank verlangen, dass sie die Entfernung der Urkunden und vorbereitenden Schriftsätze oder Teile derselben aus den Gerichtsakten veranlasst, soweit darin gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen worden ist. 
Text
Geschäftsnummer:
6 U 150/06
3 O 57/05
LG Koblenz
Verkündet          
am 16.11.2006

Wetzlar, Justizsekretärin
als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle des
Oberlandesgerichts

ich glaube ich muss die Strafanzeige vs SPK DA im Zusammenhang mit Geheimnisverrates bei der GRI-Klage umformulieren


ich glaube ich muss die Strafanzeige vs SPK DA im Zusammenhang mit Geheimnisverrates bei der GRI-Klage umformulieren


5. Strafrechtlicher Schutz

Die Verletzung des Bankgeheimnisses wird in Deutschland nicht unter Strafe gestellt. 
Jedoch ist die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten gem. § 43 BDSG mit Strafe bedroht. Auch die unbefugte Weitergabe bestimmter Privatgeheimnisse durch einen Amtsträger ist verboten (§ 203 II StGB). Deshalb können sich Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute bei einer Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar machen

http://www.brennecke.pro/78693/Das-Bankgeheimnis-Teil-8-Rechtsfolgen-einer-Verletzung-der-Verschwiegenheitspflicht


 OLG Koblenz, 6 U 150/06    http://www.iww.de/quellenmaterial/063684
Der Senat teilt nicht die Rechtsmeinung, dass in einem Rechtsstreit zwischen der Bank und ihrem Kunden die Offenbarung von geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, die diesen Kunden betreffen, bereits deshalb keine Verletzung des Bankgeheimnisses darstelle, weil beiden Prozessbeteiligten diese Tatsachen bereits bekannt seien (so OLG Düsseldorf Urt. v. 13.01.2005 - Az. I-6 U70/04 - jurisRspr). Denn durch ihren Vortrag im Prozess legt die Bank die vertraulichen Informationen über ihren Kunden zumindest auch den Mitgliedern des Gerichts und den Prozessbevollmächtigten offen. Zudem schafft die Bank dadurch, dass sie die Informationen zu den Gerichtsakten gelangen lässt, die Gefahr einer Kenntnisnahme durch weitere Dritte, die Akteneinsicht nehmen könnten.
 
Das heißt:
Alle Banken sind verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Kunden geheim zu halten (Bankgeheimnis). Wenn Sie nun einen Rechtsstreit gegen Ihre Bank führen, kann es vorkommen, dass die Bank Ihre Daten im Prozess gegen Sie verwendet. Wenn Ihre Bank nun behauptet, das Bankgeheimnis ende mit Einleitung eines Prozesses, dann irrt sie. So hat das OLG Koblenz im Jahr 2006 entschieden (OLG Koblenz, 6 U 150/06).
Ein Verbraucher klagte gegen seine Bank auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über eine von dieser vermittelten Vermögensanlage. Nun hatte die Bank nichts besseres zu tun, als die persönlichen Vermögensverhältnisse des Verbrauchers im Prozess auszubreiten.
Das OLG Koblenz konterte prompt: Grundsätzlich sei der Bruch des Bankgeheimnisses – auch im Zivilprozess – verboten. Ausnahme: Die Offenbarung ist notwendig, damit die Bank den Prozess überhaupt führen kann. Und selbst wenn diese Voraussetzung vorliegt, muss die Verwendung der Daten im Einzelfall angemessen sein. Im Verfahren vor dem OLG Koblenz scheiterte die Bank bereits an der ersten Voraussetzung, da die Offenlegung der Vermögensverhältnisse für die Prozessführung der Bank unerheblich war.
Die Bank wurde u.a. dazu verurteilt, alle zu Unrecht offenbarten Tatsachen zu entfernen, sei es durch Vernichtung oder Schwärzung der betroffenen Schriftstücke.

Donnerstag, 14. Februar 2013

und prüft nun die Einstellung des IPO-Geschäftes


Hess-InsolvenzDebakel für Sparkassen und Kunden

 ·  Die LBBW war federführend beim Börsengang des Leuchtenherstellers Hess vor vier Monaten und prüft nun die Einstellung des IPO-Geschäftes. Die Kunden der örtlichen Sparkassen erhielten eine volle Aktienzuteilung.
© APGrößte deutsche Landesbank: Die Landesbank Baden-Württemberg (im Bild die Zentrale in Stuttgart)
Die Insolvenz des Leuchtenherstellers Hess nur vier Monate nach dem Börsengang ist auch ein Schlag für die Sparkassenorganisation. Denn federführend an die Börse begleitet wurde das Unternehmen aus dem Schwarzwald von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die den Sparkassen, dem Bundesland Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart gehört. Zudem gingen ungewöhnliche 9,2 Prozent aller Hess-Aktien im Wert von im Oktober 3 Millionen Euro an Privatkunden. Allein 4,2 Prozent der angebotenen Aktien, so wurde von Hess damals stolz mitgeteilt, kauften Privatkunden der Sparkasse Schwarzwald-Baar in Villingen-Schwenningen und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden. Diese Sparkassen, in deren Geschäftsgebiet Hess 350 Mitarbeiter beschäftigt, hatten ihre Kunden zum Börsengang mit dem Versprechen der bevorrechtigten Zuteilung gelockt.
Nun versuchen die Sparkassen den Schaden klein zu reden. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar teilte mit, sie habe momentan rund 100.000 Kunden. „Aktien der Firma Hess AG haben dabei lediglich eine zweistellige Anzahl von Kunden gezeichnet. Das Gesamtvolumen an Kunden der Sparkasse hat sich im niedrigen 6-stelligen Bereich bewegt.“ Und von der Ostsächsischen Sparkasse ist zu erfahren: Nur zehn von insgesamt 600.000 Privatkunden haben insgesamt 1400 Hess-Aktien für 21.000 Euro gekauft. Nach der Mitteilung von Hess zum Börsengang aber kauften Kunden beider Sparkassen zusammen Aktien für 1,4 Millionen Euro. Die Lücke zwischen den Zahlen von vor vier Monaten und heute konnte oder wollte am Donnerstag niemand erklären.

Ein mehrfaches Debakel

Die Wut der Anleger etwa in Foren im Internet ist groß. Schließlich erhielten alle Privatkunden alle Hess-Aktien, die sie vor dem Börsengang auch bestellt haben. Die Aktien wurden zu 15,50 Euro ausgegeben. Ursprünglich waren sie sogar in einer Spanne von 20 bis 23 Euro angeboten worden. Nun sind Hess-Aktien vier Monate nach dem Börsengang zu einem Papier für Zocker verkommen. Am Donnerstag, einen Tag nachdem der Vorstand sowohl wegen Zahlungsunfähigkeit als auch wegen Überschuldung und fehlender Fortführungsperspektive des Unternehmens den Gang zum Insolvenzgericht angetreten hatte, kletterte der Kurs um 9 Prozent auf 0,83 Euro. Aktionäre der ersten Stunde beklagen immer noch 93 Prozent Verlust in nur vier Monaten.
© F.A.Z.
Die hohen Verluste von Sparkassenkunden sind auch unangenehm für Georg Fahrenschon. Der frühere bayerische Finanzminister und heutige Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes stärkt gerade die Deka als Wertpapierhaus der Sparkassen. Vor drei Wochen sagte Fahrenschon: „Die Marktvoraussetzungen für eine Renaissance des Wertpapiergeschäfts sind gut. Angesichts der Niedrigzinsphase und Euro-Turbulenzen sucht der Markt nach Anlagen, wo mehr als die erwartete Inflation von 2,5 Prozent in Deutschland zu verdienen ist. Deshalb steigt das Interesse an Realwerten - Immobilien, Rohstoffen und Aktien.“ Die Forderung dahinter: Sparkassen sollten ihren Privatkunden mehr Aktien verkaufen und mehr Chefs mittelständischer Unternehmen etwa mit ungeklärter Nachfolge zum Börsengang raten.
Somit ist die Insolvenz von Hess ein mehrfaches Debakel für die Sparkassengruppe. Gerne rühmen sich Sparkassen ihrer Nähe zum Kunden. Die Sparkasse Schwarzwald-Baar muss sich nun ebenso wie die Wirtschaftprüfer fragen, wie ihr entgehen konnte, dass die Bilanzen von Hess offenbar über Jahre geschönt wurden. Und die LBBW, größte deutsche Landesbank, stellt nach dem Debakel mit Hess nun sogar ihr Geschäft mit Börsengängen (IPO) auf den Prüfstand. „Ob und in welchen Fällen wir künftig für IPO-Begleitungen zur Verfügung stehen, werden wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse entscheiden“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Ein Sprecher verweigert eine Auskunft zur Höhe der für die Aktienplazierung erhaltenen Provision. Üblich sind für den Konsortialführer 3 bis 5 Prozent des Emissionsvolumens.

Montag, 4. Februar 2013

die kosten um ihren pfusch zu korrigieren....an den "Master of Desaster"


die kosten um ihren pfusch zu korrigieren....an den "Master of Desaster"


die kosten um ihren pfusch zu korrigieren

Von:
"Rolf Koch"
An:
"x sparkasse darmstadt" <732_mailpool_wphandel sparkasse-darmstadt.de="">, "mdaII rolfjkoch"
Datum:
04.02.2013 12:51:41
4.2.2013

rolf koch

Sonntag, 3. Februar 2013

Einen solch liederlichen Depotauszug habe ich noch nicht gesehen !!! // von wem ? na klar vom "Master of Desaster"


Mängelliste Depotauszug per 31.12.2012

Generell wird bemängelt dass keinerlei Verwahrorte (Orte nicht im Sinne von Länder) und keinerlei Verwahrer angegeben werden wie im Verwahrungsbuch bei Drittverwahrung im Ausland vorgeschrieben ist).

Ich erwarte Erläuterung und Richtigstellung Eine vollständige Begleichung des Depotpreises erscheint nur bei korrektem Depotauszug gerechtfertigt.

Frist bis zur Korrektur hier eingehend: 7.2.2013

Folgende Depoteinträge erscheinen mangelhaft / fehlerhaft / falsch / unvollständig:

Wohl in Österreich verwahrt (oder Girosammelverwahrung ?)
IMMOFINANZ AG
INHABER-AKTIEN O.N.
AT0000809058 (911064)
Brasilianische Aktie in Spanien verwahrt?
VALE S.A.
REG. PREFERRED SHS A O N.
BRVALEACNPA3 (897998)
Wertpapierrechnung Spanien
Niederländische Aktie in Girosammelverwahrung ?
VASTNED RETAIL N.V.
AANDELEN AAN TOONDER EO 5
NL0000288918(971488)
dito
CORIO N V.
AANDELEN AAN TOONDER EO 10
NL0000288967 (971081)
US-Aktie in Girosammelverwahrung ?
GOLDEN MINERALS CO.
REGISTERED SHARES DL -,01
US3811191069 (A0X9LC)


jeweils Depotauszüger per 31.12.2012

comdirect::


A0DUDH 1.000,000 ARS 0,00 ARS 0,00 ----- -----
Argentinien, Republik 6,475400 EUR/ARS
AP-Infl.Lkd Bns 05(24-33)Disc.
5,9810494/6,1569405/6,5011029%
6,5011029 % ZINSEN GUELTIG BIS 29.06.2005
ZINSEN ZAHLBAR AM 30. JUNI/31. DEZ.
TILGUNG AM STUECK GLEICH VOM 30.06.2024 BIS 31.12.2033
INDEXIERUNGSKOEFFIZIENT FUER DIE KURSWERTBERECHNUNG: 3,1847
A0DUDH / 
WERTPAPIERRECHNUNG ARGENTINIEN (AKV)

Sparkasse Darmstadt:


9.208.00 ARGENTINIEN, REPUBLIK
AP-INFL.LKD BNS 05(24-33)DISC.
ARARGE03E121 (A0DUDH)
Zinsen zahlbar am 30.J/31.D
fällig am 31.12.2033
Wertpapierrechnung Luxemburg
Devisenrechtliche Beschränkung
Poolfaktor 1,2477535000000
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation

Wie ihr ja wisst, führe ich eine Auskunftsklage vs SPK DA.
Nicht zuletzt wg der Lagerstellen / VerwahrerProblematik von Argy-Bonds

Entweder WR Argentinien oder WR Luxemburg....beides zusammen funktioniert nicht
Ausserdem werden Wertpapiere mit ARARGE nur im Argyland bei CRYL verwahrt........

AKV heisst übrigigens Auslandskassenverin....den gibt es eigentlich gar nicht mehr...

Durch die Fehlangabe der SPK DA wird dem Depotinhaber eine falsche "Sicherheitenposition" vorgegaukelt....

denk er doch seine Bonds befinden sich in einem rechtstaatlichen und rechtstreuen Lagerland (Hier Luxemburg) und nicht in dem teilweise rechtslosen Argentinien (siehe dazu Entfall der verbürgten Gegenseitig / Missachtung der New Yorker Gerichtsbeschlüsse, Enteignungen ohne entsprechende Entschädigungen, Missachtung der ICSID-Urteile und vieles andere)

GOLDEN MINERALS CO.
REGISTERED SHARES DL -,01
US3811191069 (A0X9LC)
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes.
JSC MMC NORILSK NICKEL
REG.SHS (SPON. ADRS) 1/10 RL 1
US46626D1081(676683)
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes.
LA CORTEZ ENERGY INC.
REGISTERED SHARES DL -,001
US50255M1080 (A0Q2T5)
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes.
MANAS PETROLEUM CORP.
REGISTERED SHARES DL -,001
US56176Q1022 (A0MNXP)
50 MCEWEN MINING INC.
REGISTERED SHARES O.N.
US58039P1075(A1JS7T)
1 MICROSOFT CORP.
REGISTERED SHARES DL-,00000625
US5949181045(870747)
Bei allen dreien
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes.
SATCON TECHNOLOGY CORP.
REGISTERED SHARES NEW DL -,01
US8038934035(A1J1CC)
50 SPECTRAL CAPITAL CORP.
REGISTERED SHARES NEW DL-,0001
US84757R1095 (A1C4WJ)
Bei allen zweien
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes.
URANERZ ENERGY CORP.
REGISTERED SHARES DL -,001
US91688T1043 (A0F5XB)
URANIUM ENERGY CORP.
REGISTERED SHARES DL -,001
US9168961038 (A0JDRR)
WORLDCOM INC.
REG.SHS OF WORLDCOM GROUPDL-01
US98157D1063(881477)
Bei allen dreien
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes
CRATON CAPITAL-PRECIOUS METAL
INHABER-ANTEILE A O.N.
LI0016742681 (964907)
Lagerlandangabe fehlt !!  / ebenso fehlt Angabe des Verwahrers und des Verwahrortes
ARGENTINIEN, REPUBLIK
DL-BONOS 2005(29-38) PAR
ARARGE03E097 (A0DUDB)
2,5000% Zinsen zahlbar am 31.M/30.S
fällig am 31.12.2038
Wertpapierrechnung Luxemburg
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
Grober Unfug !! WR ist falsch !!
ARGENTINIEN, REPUBLIK
DL-BONOS 2005(24-33) DISC.
ARARGE03E113 (A0DUDF)
8,2800% Zinsen zahlbar am 30.J/31.D
fällig am 31.12.2033
Wertpapierrechnung Luxemburg
Poolfaktor 1,3674985000000
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
Lagerland falsch !! …..diese Fehler würden nicht passieren, wenn Sie Verwahrer und Verwahrort mit angeben würden !!
ARGENTINIEN, REPUBLIK
AP-INFL.LKD BNS 05(24-33)DISC.
ARARGE03E121 (A0DUDH)
Zinsen zahlbar am 30.J/31.D
fällig am 31.12.2033
Wertpapierrechnung Luxemburg
Devisenrechtliche Beschränkung
Poolfaktor 1,2477535000000
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
Lagerland falsch. Wo ist der Indexkoeffizient (inflationsindexiert)
SOLONSE
WANDELSCHULDV.V.07(12)
DE000A0S9JG3 (A0S9JG)
1,3750% Zinsen zahlbar am 06.DEZ
fällig am 06.12.2012
Wertpapierrechnung Luxemburg
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
Papier mit ISIN DE00xxx mit WR Luxemburg….möchte ich zumindest stark bezweifeln….
EUROP.FIN. STAB. FACILITY (EFSF)
EO-MEDIUM-TERM NOTES 2012(13)
EU000A1G0AF5 (A1G0AF)
0,4000% Zinsen zahlbar am 12.MRZ
fällig am 12.03.2013
Angabe zur Verwahrart und Lagerland (WR?) fehlt komplett
EUROP.FIN.STAB.FACILITY (EFSF)
EO-MEDIUM-TERM NOTES 2012(14)
EU000A1G0AG3 (A1G0AG)
1,0000% Zinsen zahlbar am 12.MRZ
fällig am 12.03.2014
Angabe zur Verwahrart und Lagerland (WR?) fehlt komplett
PETROLEOS DE VENEZUELA S.A.
DL-NOTES 2011(20-22) REG.S
USP7807HAM71 (A1GMW8)
12,7500% Zinsen zahlbar am 17.F/A
fällig am 17.02.2022
Wertpapierrechnung Luxemburg
Da habe ich ernsthafte Zweifel….wohl eher WR USA
VENEZUELA, BOLIV. REPUBLIK
DL-BONDS 2009(24) REG.S
USP97475AP55 (A1ANQ3)
8,2500% Zinsen zahlbar am 13.A/O
fällig am 13.10.2024
Wertpapierrechnung Luxemburg
Da habe ich ernsthafte Zweifel….wohl eher WR USA
ITALIEN, REPUBLIK
DL-NOTES 2003(33)
US465410BG26 (776383)
5,3750% Zinsen zahlbar am 15.J/D
fällig am 15.06.2033
Wertpapierrechnung Luxemburg
Da habe ich ernsthafte Zweifel….wohl eher WR USA
VENEZUELA, BOLIV. REPUBLIK
DL-BONDS 2004(34)
US922646BL74 (A0ABV5)
9,3750% Zinsen zahlbar am 13.J/J
fällig am 13.01.2034
Wertpapierrechnung Luxemburg
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
Da habe ich ernsthafte Zweifel….wohl eher WR USA
ARGENTINIEN, REPUBLIK
EO-BONDS 2005(29-38) PAR
XS0205537581 (A0DUDC)
2,2600% Zinsen zahlbar am 31.M/30.S
fällig am 31.12.2038
Wertpapierrechnung Luxemburg
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
73,00 ARGENTINIEN, REPUBLIK
EO-BONDS 2005(24-33) DISC.
XS0205545840 (A0DUDG)
7,8200% Zinsen zahlbar am 30.J/31.D
fällig am 31.12.2033
Wertpapierrechnung Großbritannien
Poolfaktor 1,3440608000000
Steuerrechtliche Behandlung als
Finanzinnovation
Warum soll der eine WR Luxemburg sein und der andere WR Grossbritannien. Ich fodere Aufklärung !!
RBS MKT ACC.-NYSE ARC.GOLD BGS
INHABER-ANTEILE O.N.
LU0259322260 (A0MMBG)
Angaben fehlen komplett
ROYAL BANK OF SCOTLAND PLC
MINIL O.END AGOLDB. 313
NL0009139849 (AA1UW9)
Angabe fehlt komplett
ROYAL BANK OF SCOTLAND PLC
ZT05/O.END DAX SEASTRAT
NL0000196301 (ABN8ML)
Angabe fehlt
Einen solch liederlichen Depotauszug habe ich noch nicht gesehen !!!

Für Anwälte ist ein guter Kontakt zu Juristen in großen Unternehmen Gold wert.


Kunden für 95 000 Euro

Für Anwälte ist ein
guter Kontakt zu
Juristen in großen
Unternehmen Gold
wert. Das verschafft
Aufträge. Jetzt lässt sich
der Kontakt kaufen.
VON ME LANI E AMANN
An Juristentage, Anwaltstage oder
Richtertage hat sich das Land gewöhnt.
Doch seit neuestem gibt es
noch einen Juristentreff: den Jahreskongress
der Unternehmensjuristen.
Sie sind keine selbständigen
Anwälte, sondern Mitarbeiter in
Rechtsabteilungen von Firmen wie
Audi, Douglas und RWE, die ihre
Arbeitgeber bei alltäglichen Rechtsfragen
beraten. Ihre Lobby, der
Bundesverband der Untemehmensjuristen
(BUJ), hat in den knapp
zwei Jahren seiner Existenz iooo
Mitglieder gesammelt; zum diesjährigen
Kongress in Berlin kamen
360 Leute und die Justizministerin.
Doch seit seiner Gründung
sorgt das Finanzierungsmodell des
Verbands in Anwalts kreisen für angeregte
Diskussionen. Denn der
Erfolg des BUJ gründet auch auf
der Tatsache, dass seine Mitglieder
für Anwälte heißbegehrte Kontakte
sind. Untemehmensjuristen vergeben
lukrative Mandate: Ob es Ärger
mit dem Bundeskartellamt gibt,
Aktionäre mit Klagen nerven oder
eine Hauptversammlung rechtlich
begleitet sein will - in der Regel
wählt die Rechtsabteilung ihre Advokaten
aus. Große Konzerne haben
die Auswahl formalisiert, auch
um Vetternwirtschaft zu verhindern,
dennoch bleibt ein persönlicher
Kontakt zu „General Counsels“
, den Chefs der Rechtsabteilungen,
für Anwälte enorm wichtig.
Der BUJ versammelt die Crème
dieser begehrten Klientel - lässt
aber nicht alle Anwälte an sie ran.
Kontakt kostet. Nur moderate 50
Euro Jahresgebühr verlangt der
BUJ von neuen Mitgliedern, den
Rest des Verbandsbudgets tragen
Sponsorengeider von einem Dutzend
großer Anwaltskanzleien bei.
Diesen „strategischen Partnern“
verspricht der BUJ in einer Werbebroschüre
von April 2012 Zugang
zur „exklusiven Zielgruppe der Unternehmensjuristen“
- ganz „ohne
Streuverluste“ . Drei Sponsorenpakete
können Kanzleien kaufen, in
den Kategorien Silber, Gold und
Platin. Bronze gibt es nicht, aber
wer wollte auch Bronze sein? Auch
bei Starbucks heißt die kleinste
Kaffeegröße ja nicht „small“ , sonEine
„exklusive ZielgruppeUnternehmensjuristen Foto Jens Gyarmaty
dern „tall“ . 35000 Euro zahlt ein
Silber-Sponsor im Jahr, dafür darf
er sein Logo auf die Verbandsseite
stellen, acht Workshops für die Unternehmensjuristen
ausrichten, Artikel
für eine juristische Datenbank
des BUJ schreiben und Anzeigen
im Verbandsheft schalten.
Gold-Partner zahlen laut Preistabelle
65 000 Euro im Jahr, Platin-
Partner gar 95000 Euro. Dafür
treffen sie hochkarätige Rechtsabteilungsleiter
in kleiner Runde zum
„Round Table“ . Auch zum Kongress
in Berlin waren nur Anwälte
der Premium-Sponsoren zugelassen
und wurden, wie versprochen,
„inhaldich eingebunden“ . Wer weitere
14 900 Euro berappte, durfte
die Tagung „Compliance Summit“
fördern, und für knapp 10 000
Euro den „Syndikus Summit“ .
„Wir haben sehr gute Erfahrungen
mit dem Verband gemacht und
wollen uns langfristig engagieren“ ,
sagt Christian Horstkotte, Partner
für Kartellrecht bei Baker &
McKenzie. Anders als bei anderen
Großkonferenzen stimme bei BUJVeranstaltungen
das Umfeld: wenige,
aber hochkarätige Teilnehmer,
viel Zeit für den fachlichen Aus- •
tausch. Rechtlich ist die Praxis auch
einwandfrei, ein Verband darf Sponsoren
Kontakt zu Mitgliedern verkaufen,
sofern die einverstanden
sind. Heikel ist es aber trotzdem -
ähnlich wie bei Patientenverbänden,
die sich über Sponsoring von
Pharmafirmen finanzieren.
Mancher Anwalt grummelt
schon, da keine Neu-Sponsoren
mehr genommen werden. Das bestätigt
BUJ-Mann Peter Schneider:
„Das Boot der strategischen Partner
ist voll.“ Wie aber aus Sponsoren-
Kreisen zu hören ist, könnte
bald ein Plätzchen frei werden. So
manche Kanzlei sei ernüchtert
über den geringen Ertrag der hohen
Beiträge. Vor allem die Workshops,
intern mühsam vorbereitet,
hätten die Erwartungen mangels
'Teilnehmern nicht immer erfüllt.

FAS Print 3.2.2013