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Mittwoch, 8. Mai 2013

EU will Grundrecht auf ein Konto


Richtlinienentwurf vorgestelltEU will Grundrecht auf ein Konto

 ·  Jeder Europäer sollte nach dem Willen der EU-Kommission ein eigenes Bankkonto haben. Jetzt hat die Brüsseler Behörde ihren Gesetzesvorschlag dazu vorgelegt.
Das Paket hat drei Hauptanliegen.Erstens soll keinem EU-Bürger mehr die Einrichtung eines Kontos verwehrt werden dürfen, unabhängig von dessen Einkommen oder Schuldenstand. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sieht in einem Konto eine wesentliche Voraussetzung, um am Alltagsleben  teilnehmen zu können. Zu den grundlegenden Funktionen des Basiskontos gehören etwa Überweisungen, Abhebungen, das Online-Banking und die Kartenzahlung.
Zweitens will die Kommission Verbrauchern eine bessere Übersicht über anfallende Kontogebühren verschaffen. Alle Bankensollen ihre Kunden regelmäßig über angefallene Entgelte informieren, und zwar aufgeschlüsselt nach einem einheitlichen Standard.
Drittens sollen Kontowechsel zwischen verschiedenen Banken erheblich vereinfacht werden. Bankwechsel sollen innerhalb von 15 Tagen möglich sein, zwischen Banken in verschiedenen EU-Ländern innerhalb von 30 Tagen. Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann laut der EU-Vorlage zeitnah und kostengünstig um alles Weitere kümmern. Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden. In jedem Land soll zudem eine unabhängige Internetseite einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen.
Mit diesem Vorstoß zieht die Kommission nach eigenen Angaben Konsequenzen aus den enttäuschten Hoffnungen auf eine Selbstregulierung der Branche. Sollte die Richtlinie vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten abgenickt werden, müssten die Länder dafür Sorge tragen, dass die neuen Vorgaben umgesetzt werden.
Nach Angaben der Kommission verfügen 58 Millionen EU-Bürger nicht über ein Girokonto, wodurch sie von vielen Dingen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen seien. Allein in den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien lebe die Hälfte der Bevölkerung ohne ein Konto. In Deutschland geht die Zahl derer, die ohne Konto leben, nach verschiedenen Schätzungen in die Hunderttausende. Diesen Menschen soll mit der Einrichtung eines Basiskontos auf Guthabenbasis in jedem EU-Land geholfen werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte Vorstoß der Kommission: Banken hätten bei ihren Regeln eine ungeheure „Kreativität“ entwickelt, sagte vzbv-Bankenexperte Frank-Christian Pauli der Nachrichtenagentur AFP. Es sei gut, dass dem Wildwuchs nun begegnet werde. Bei dem geplanten Basiskonto müsse nun darauf geachtet werden, dass potenzielle Nutznießer nicht gezielt durch hohe Gebühren oder durch stark eingeschränkte
Leistungen abgeschreckt würden.
Die deutschen Banken lehnen dagegen die Brüsseler Pläne ab: „Die Vorschläge gehen aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft an der Lebensrealität der Menschen vorbei“, sagte der Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Stefan Marotzke. „In Deutschland herrscht komplette Transparenz über Entgelte und Gebühren für die Kontoführung.“ Auch das Basiskonto sei unnötig, weil das 1995 eingeführte Konto für
jedermann die Funktion eines allgemein zugänglichen Guthabenkontos erfülle. Marotzke bezweifelte, dass vielen Bundesbürgern ein Konto vorenthalten werde

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