DüsseldorfAnfang Mai erhielten die Geschäftsführer der Deka und Union Investment Post von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Inhalt der im fordernden Ton aufgesetzten Schreiben dürfte bei den Chefs der Fondsgesellschaften nicht gerade für gute Laune gesorgt haben.
Die Verbraucherschützer schickten eine Abmahnung, fordern von beiden Gesellschaften eine Unterlassungserklärung, dass sie mehrere Klauseln in den Geschäftsbedingungen einiger ihrer besonders häufig vertriebenen Fonds in Zukunft nicht mehr verwenden.
Die beanstandeten Klauseln beziehen sich auf sogenannte Performance Fees, erfolgsabhängige Gebühren, die Kunden zahlen müssen, wenn das Fondsmanagement selbst gesteckte Ziele erreicht. In den vergangenen Jahren führten immer mehr deutsche Fondsgesellschaften diese Gebühren ein, die früher vor allem bei Produkten für institutionelle Anleger üblich waren. „Professionelle Investoren begrüßen solche Fees, da sie die Interessen der Anleger und der Fondsmanager sinnvoll miteinander verknüpfen können,“ sagt etwa Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI.
Die wichtigsten Fondstypen im Überblick
Aktienfonds
Wie der Name schon sagt, legen diese Investmentfonds in Aktien an. Aufgrund der breiten Anlagestreuung ist ein Investment in Aktienfonds weniger risikoreich als eine Direktanlage in Einzeltitel. Aktienfonds haben spezielle Anlageschwerpunkte – etwa bestimmte Branchen, Länder, Regionen oder Anlagestile.Börsengehandelter Indexfonds (ETF)
Geldmarktfonds
Immobilienfonds
Lebenszyklusfonds (Zielfonds)
Mischfonds
Rentenfonds
Die Verbraucherschützer sehen das anders. „Die vermeintlichen Erfolgsgebühren sind häufig völlig intransparent und werden teils auch bei Verlusten fällig“, sagt Markus Feck, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale NRW. Ärgerlich: Einige Gesellschaften haben die Gebühren kurz nach der Baisse im Jahr 2009 eingeführt. In der Hausse der vergangenen Jahre entstanden so Kosten für die Anleger, die vorher hohen Wertverluste ihrer Fonds hinnehmen mussten.
Nach Aussagen eines Branchenkenners haben viele Gesellschaften die Erfolgsgebühren vor allem deswegen eingeführt, weil die Verkäufer immer gieriger wurden. Der komplette Ausgabeausschlag sowie ein guter Teil der Verwaltungsgebühren würden nicht bei den Gesellschaften sondern bei den Vertrieben landen. Die Performance Fee bleibt dagegen in der Regel bei den Fondsgesellschaften. „Nur so können die Gesellschaften ihre Erträge halbwegs sichern“, sagt der Branchenkenner. „Für den Kunden wird es in der Summe teurer“.
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