Sparkassenaufsicht
Staatliche Rechtsaufsicht über 13 öffentlich-rechtliche Sparkassen
Das Dezernat I16 – Kommunal- und Sparkassenaufsicht – des Regierungspräsidiums Darmstadt nimmt nach dem Hessischen Sparkassengesetz die staatliche Rechtsaufsicht über 13 öffentlich-rechtliche Sparkassen wahr, deren Gewährträger Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände sind.
Hierbei bedient sich die Sparkassenaufsicht des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen mit seiner Prüfungseinrichtung. Weitere Infos zu den Sparkassen finden Sie auf deren Homepage (sparkasse.de).
Bild: Pixelio
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