Urteil des Court of Appeals vs Argentina auf Grundlage der Pari Passu Covenants (Zusicherungen) in den Anleiheverträgen
- Von:
- "Rolf Koch" <rolfjkoch@web.de>
- An:
- "x sparkasse darmstadt" <732_Mailpool_WpHandel@sparkasse-darmstadt.de>, "mdaII rolfjkoch" <rolfjkoch@web.de>, xy, poststelle@bafin.de
- Datum:
- 28.10.2012 09:00:34
wie dem attached urteil vom 26.10.2012 zu entnehmen ist, ist argentinien in new york vom berufungsgericht verurtelt worden die alten, defaulten und die neuen, umgeschuldeten bonds pari passu pro rata zu bedienen.
es besteht die gefahr, dass es argy zum 15.12. (gdp-kicker) und 31.12. normale bonds nicht möglich ist über die ausserhalb argentiniens liegende vewahrketten zu zahlen.
gegebenenfalls wird argy ein ArgyClear aufsetzen.
aus diesem grund ist die kenntnis der lagerstellen zwingend notwendig um entsprechend disponieren zu können.
ich fordere die spk da auf umgehend diese lagerstellen für die argy-bonds zu benenen !!!
sollte uns schaden aus nichtzahlungen entstehen, werden wir die spk in die pflicht nehmen.
Frau RA xy, machen Sie sich bitte Gedanken über möglichkeiten eines Eilverfahrens / Rechtschutzmassnahmen.
Die BAFIN bitte ich zu unserem Anlegerschutz auf die SPK DA einzuwirken.
28.10.2012
rolf koch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen