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Frau Reinberger s p k _ v o r s ta n d@
n r ^ ^ spa rk a sse -d a rm stad t.d e Referat Q 23
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Ihr Schreiben vom 9. Juli 2012 27. Juli 2012/Al
Eingabe von Herrn Rolf Koch vom 4. Juli 2012
GZ: Q23-QB 4301-2012/2482
„Kommunikationsvorwurf“Sehr geehrte Frau Reinberger,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Beschwerde von Herrn Rolf Koch vom 4. Juli 2012, die wir am 12. Juli 2012 erhielten, nehmen
wir wie folgt Stellung:
Seit Anfang 2012 werden wir von Herrn Koch, der für diverse Depotkonten seiner Familie über
Vollmachten verfügt, über den Mailkontakt mit diversen Anfragen, Nachfragen und Hinweisen, insbesondere
zum Komplex des Zwangsumtausches von griechischen Staatsanleihen überhäuft. Diese
Mails sind zum Teil mit diversen Links verknüpft, die sich teilweise nicht öffnen lassen oder in
keinem Zusammenhang mit der originären Depotführung stehen. Den Mails werden auch Dateianhänge
beigefügt, die zum Teil mehr als 100 Seiten umfassen. Die Dateianhänge sind zum Teil zudem
in englischer Sprache verfasst.
In unserem Hause waren aufgrund dieses Mailaufkommens zuletzt mehrere Abteilungen stundenweise
bzw. sogar tageweise beschäftigt. Bei diesen Abteilungen handelte es sich um unsere Abteilung
Wertpapierhandel, die Abteilung Effekten, die Rechtsstelle und zum Teil auch die Innenrevision.
Allein im Bereich der Rechtsstelle sind in diesem Jahr rund 175 Mails von Herrn Koch abgespeichert.Den bisherigen Mails von Herrn Rolf Koch war stets der Antwortdisclaimer beigeschaltet: „Wir weisen
daraufhin, dass über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten verändert oder verfälscht
werden können. Bitte nutzen Sie deshalb die E-Mail-Verbindung mit uns ausschließlich
zum Informationsaustausch. Wir nehmen auf diesem Wege keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen
(Aufträge) entgegen. Für die gesicherte Entgegennahme und schnelle Ausführung von Überweisungen
und Wertpapierorders nutzen Sie bitte unser Online-Banking. Freundliche Grüße
Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt.“
Herr Koch benutzte dieses Medium, um uns mit allen möglichen umfangreichen Anfragen im Zusammenhang
mit dem Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen zu kontaktieren. Er nutzte
diesen schnellen, nur wenige Minuten dauernden und kostengünstigen Übertragungsweg, um
unser Haus mit Mails zu „überschütten". Mit effektiver Kommunikation hat dies nichts zu tun.Aufgrund dieses zuletzt nicht mehr tragbaren Mailaufkommens hat sich unser Haus veranlasst
gesehen, Herrn Koch schriftlich mitzuteilen, dass wir künftig nicht mehr bereit sind, auf den umfangreichen,
komplexen und in gewissen Bereichen missverständlichen Mailverkehr einzugehen.
Wir haben ihn hier auf den postalischen Weg verwiesen. Unsere diesbezüglichen Anschreiben vom
22. Juni 2012 sowie nochmals mit Schreiben vom 9. Juli 2012 fügen wir in Kopie zur Kenntnisnahme
bei.
Nach Versand des ersten Schreibens vom 22. Juni 2012 hatten wir über unsere Organisationsabteilung
zudem veranlasst, dass Herr Koch stets einen sogenannten Reply als automatische Rückantwort
erhält. Den Hinweistext: „Sehr geehrter Herr Koch, wir verweisen auf unser Antwortschreiben
vom 22. Juni 2012. Wir werden diese E-Mail demgemäß nicht beantworten. Sparkasse Darmstadt“,
ist hierauf zurückzuführen. Diesen Hinweistext und die Entscheidung unseres Hauses, den
Kontakt mittels E-Mail - Verkehr für diesen Kunden zu unterbinden, hat nunmehr Herr Koch Ihnen
gegenüber beanstandet.
Wir vertreten hier die Auffassung, dass sich unser Haus nicht dem gewünschten E-Mail-Verkehr mit
Herrn Koch unterwerfen muss. Das Medium E-Mail-Verkehr ist in diesem Fall für unser Haus nicht
mehr vertretbar und bindet hier Personal und Mitarbeiterkapazitäten, die wir so nicht länger darstellen
konnten. Die ständige Erreichbarkeit, wie dies Herr Koch erwartet, können wir über dieses
Medium nicht sicherstellen. Die „inflationäre“ Nutzung des E-Mail-Verkehrs durch Herrn Koch ist
nicht tragbar. Die E-Mails werden auch auf eine Art und Weise abgefasst, wie sie im Geschäftsverkehr
keinesfalls üblich sind. Einen kleinen Eindruck, wie dieser Mailverkehr aussieht, hat Ihnen
Herr Koch durch sein „Beschwerdeschreiben" sehr deutlich durch den Mailverkehr vom 3. bzw. 4.
Juli 2012 dokumentiert. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt. Der überhöhte Betreuungsaufwand
durch die übermäßige Nutzung dieses Kommunikationsweges von Herrn Koch lässt sich in unserem
Haus nicht länger darstellen.
Es gibt keinen vertraglichen oder gesetzlichen Antwortzwang, dass unser Haus auf E-Mails reagieren
muss. Dies bringen wir allein schon durch unseren allgemeinen Disclaimer zum Ausdruck. Herr
Koch ist übrigens der einzige Kunde, bei dem wir diesen Weg bisher nach schriftlicher Vorankündigung
beschreiten mussten. Auf ordentlich verfasste Schreiben von Herrn Koch, ob per Fax oder
per Post, reagieren wir selbstverständlich nach wie vor und bearbeiten diese wie alle unsere Kundenanschreiben.
Auffällig ist dabei, dass Schreiben von Herrn Koch in der Regel auch wesentlich
verständlicher abgefasst sind als dies bei seinen E-Mails der Fall ist. Wir gehen davon aus, dass die
Handhabung insgesamt nicht beanstandet werden kann.
Ergänzend teilen wir noch mit, dass wir auch unseren Verwaltungsratsvorsitzenden entsprechend
über diesen Vorgang unterrichtet haben.
.....na da wird sich der Landrat DA-DI und Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt gefreut haben....