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Sonntag, 30. September 2012

Mit der "Unverbindlichkeit" des OnlineFrontendes meint die SPK DA es sei ihr erlaubt den grössten Müll dort zu präsentieren und nicht für Korrektur zu sorgen

Sparkasse Darmstadt, 64278 Darmstadt

Herrn
Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
64367 Mühltal

Ihr Zeichen:
Unser Zeichen:
RS408-ME-03.00-388
(bitte stets angeben)
Ihre Ansprechpartnerin:
D. Metzger
Rechtsstelle
Telefon: (06151) / 2816-100787
Telefax: (06151) / 2816-109986

25. September 2012

Ihr Schreiben vom 27.08.2012
„im depotxy koch ist eine Verlustposition pba-bond mit -88.600 € in der rechten spalte
gewinn-verlust-berechnung“

Ihr Schreiben vom 29.08.2012
„grob fehlerhaftes onlinefrontend des depotzuganges xy koch“

Ihr Schreiben vom 30.08.2012
„ARARGE03E121 // Unterschiede der 2 Positionen und mitteilung der lagerstelle“

Sehr geehrter Herr Koch,
zu Ihren vorbezeichneten Anfragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir vermuten, dass Sie eine Bildschirmkopie aus Ihrem Online-Brokerage gemacht haben und
dies in Ihr Schreiben kopiert haben. Hierzu erlauben wir uns ganz grundsätzlich den Hinweis,
dass das Online-Brokerage keine verbindliche Auskunft zu Verlustpositionen oder
Gewinnpositionen gibt.
Wie bereits in mehreren Schreiben Ihnen gegenüber geäußert, sind allein Ihre Abrechnungen,
auf denen der Gewinn oder der Verlust ausgewiesen wird, als verbindlich anzusehen.
Wir verweisen hier insbesondere ausdrücklich auf den Hinweis im Onlinebrokerage am Ende
der Depotpositionen:
„Alle Salden- und Kursangaben ohne Obligo.“
Wir werden deshalb auf weitere Nachfragen oder Reklamationen Ihrerseits, die Salden oder
Kursangaben in unserem Online-Brokerage betreffen, nicht mehr näher eingehen.
Diese Aussagen gelten für Ihre oben genannten Schreiben vom 27.08.2012, 29.08.2012 und
vom 30.08.2012.
Freundliche Grüße

Unterschrieben von den beiden Volljuristen mit dem peinlichen Fehler eines unvollständigen Satzes in einem früheren Schreiben

------------------


An die BAFIN mit der Bitte tätig zu werden!

Die SPK DA mein mit dem Hinweis der Unverbindlichkeit des OnlineFrontendes den grössten Unsinn dort anzeigen zu können.

Auf entsprechende Fragen zur Aufklärung meint sie nicht eingehen zu müssen.

Eine Verlustposition von ca 88.000 € auszuweisen ist kein Pappenstil.

Auf die Aufforderung zur Übermittlung des Steuerbstandes von vor Wochen hat sie bis heute keine Antwort gegeben. Dieser Setuerbestand der auch die Verlustposition von cs 88.000 € enthalten würde ist für die Dispositionen unerlässlich.

Falsche Angaben zu verschiednenen Lagerstellen, die telefonisch noch bestätigt werden, ist hahnebüchend.

Schreiben die die alleinige Verbindlichkeit von Abrechnungungen postulieren sind diesseits nicht bekannt.

MfG

Rolf Koch

Freitag, 28. September 2012

lagerland/stelle des argy-peso-discount-bondes ARARGE03E121 / unfähigkeit der spk da zu richtigen angeben / bubenstücke und eulenspiegeleien

lagerland/stelle des argy-peso-discount-bondes ARARGE03E121 / unfähigkeit der spk da zu richtigen angeben / bubenstücke und eulenspiegeleien

 im angehängten schreiben vom 24.9.2012 teilt die sparkasse nach unverschämt langer frist von ca 2 monaten mit, eine überprüfung der von mir gerügten lagerländerangaben beim ARARGE03E121 hätte richtigkeit ergeben mit lagerland luxemburg respective usa.

das ist absolut falsch !!

wie der angehängten einbuchung (dieses stück wurde vom depo xy koch spk in das depot DB übertragen) der DB vom 5.9. zu entnehmen ist, ist lagerland wr argentinien. davdie DB ist im gegensatz zur eher provinziell ausgerichteten spk da weltweit agiert, hat diese mitteilung ein höheres gewicht.

die ARARGE03E121 wird nur bei CRYL in argentinien verwahrt. wie dem cbf handbook (Der Verwahrort nach deutschem Recht ist das jeweilige Lagerland der Urkunden bzw. der
maßgeblichen Register, das im Depotauszug anzugeben ist...../  April 2012 
Clearstream Banking Frankfurt
1 - 6 Kundenhandbuch) 
zu entnehmen ist.

wenn die spk da wie von mir geordert zusätzlich die verwahrstellen angeben würde, würden sich solche fehler nicht einschleichen.

ein weiteres tolldreistes bubenstück ist der ausweis einer lagerstellen/lagerland-umbuchung im depotauszug bzw. online frontend mit telf auskunft dazu (usa / lux) und die berechnung dieser dienstleistung.

die umbuchung wurde nach angaben der dwp-bank (leider) nicht durchgeführt. wie kann dann im online frontend diese aufteilung in 2 positionen entstehen.....wird hier händisch reingefuddelt ?

An die BAFIN mit der Bitte diese Bubenstücke zu unterbinden, das Wertpapierinformations- und Verwahrsystem der SPK DA auf systemische/systematische Mängel zu untersuchen und dafür Sorge zu tragen, dass die Eulenspiegeleienen mit den WR-Lagerländern aufhören.

MfG

Rolf Koch

---------------

aus den attached:

 Sparkasse Darmstadt, 64278 Darmstadt Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom: 26.07.2012
Unser Zeichen: 701/CK/Lo
Unsere Nachricht vom:
Dagmar Metzger
Rechtsstelle
Telefon: 06151/2816-0
Telefax: 06151/2816-109999
24.09.2012
Ihr Schreiben vom 26.07.2012
„Ihre Antwort vom 24.7.2012 bezüglich der Verwahrart / Verwahrart Argy-Wertpapieren
kann so wohl nicht stimmen !!“
Depot-Nr. xy ISIN: ARARGE03E121

Sehr geehrter Herr Koch,

aufgrund Ihres oben genannten Schreibens haben wir unseren Wertpapierdienstleister mit der
Überprüfung beauftragt. Die Prüfung ist abgeschlossen und hat ergeben, dass die Wertpapiere
seit Mai 2009 in Wertpapierrechnung Luxemburg verwahrt werden.
Eine im Depot ersichtliche Umbuchung von Wertpapierrechnung USA nach Wertpapierrechnung
Luxemburg wurde von unserem Dienstleister leider versäumt.
Die Gebühr für die LagerStellenumbuchung vom 30.07.2012 in Höhe von EUR 25,00 werden wir
stornieren und für den Restbestand die Umlegung in Wertpapierrechnung Luxemburg
veranlassen.
Wir bitten Sie, den Fehler zu entschuldigen.
Freundliche Grüße
Stadt- und

----------------

von der Deutschen Bank:

Effekten-Eingang
Wir erhielten heute die nachstehenden Wertpapiere bzw. Gutschriften, die wir für Sie ins Depot nahmen bzw
v e r b u c h t e n .
Be I eg— N r .
Ausführungstag:
Nennbetrag bzw. Stück Wertpapier
Ihre Referenz
S 000145075132
04 09 2012
ARS 1.000.00
Lieferung von:
VAR % A R G E N T INI EN I NFL L K D .B N S .05/D IS . UL . J/D 33
NONREF
Cede I Nr. 64003 CEDE/64003   (<---------- das hier ist Accountnumber der dwp-bank bei CBL)
WKN Lager land
ISIN
AODUDH WR Argentinien
A R A R G E 0 3 E 121
¿

die SPK DA führt einen Eiertanz auf um sich vor der in die Pflichtnahme für steuerlich falschen GR_Zwangstauschabrechnungnen.....zu drücken

die SPK DA führt einen Eiertanz auf um sich vor der in die Pflichtnahme für steuerlich falschen GR_Zwangstauschabrechnungnen.....zu drücken

Ihr Zeichen:
Unser Zeichen:
RS408-ME-
(bitte stets angeben)
Ihre Ansprechpartnerin:
D. Metzger
Rechtsstelle
Telefon: (06151) / 2816-100787
Telefax: (06151) / 2816-109986
25. September 2012

xy Koch
Depot Nr. xy
Schreiben vom 17.09.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau xy,

in obiger Angelegenheit hatten Sie uns mit Schreiben vom 17.09.2012 angeschrieben. Dieses
Schreiben ging am 18.09.2012 bei uns ein. Eine Mandatsvollmacht war Ihrem Schreiben nicht
beigefügt. Wir hatten Sie bereits schon einmal darauf aufmerksam gemacht, dass wir hier allenfalls
tätig werden können, wenn uns jeweils die Mandatsvollmachten vorgelegt werden.
Da wir mit xy Koch ohnehin am 25.09.2012 eine Besprechung in unserem Hause hatten, hatten
wir ihn nach dieser Beauftragung befragt. Er konnte diesbezüglich wegen der Auftragserteilung
seinerseits keine Angaben machen. Wir müssen daher unterstellen, dass dieser Auftrag nicht von
xy Koch selbst in Auftrag gegeben wurde.
Wir können daher Ihr Schreiben nicht beantworten. Wir betrachten dieses auch als gegenstandslos.
Anlässlich des Gespräches am 25.09.2012 hatten die beiden Unterzeichner dieses Schreibens
vielmehr den Eindruck, dass Herr xy Koch nicht die Berichtigung von irgendwelchen Unterlagen
im Zusammenhang mit dem Umtausch von griechischen Staatsanleihen beauftragt hat.

Unterschrift

eine Justiziarin....ein Volljurist

(ihr erinnert euch noch vielleicht, die beiden, die in einem Schreiben zum Thema "wie drücke ich mich aus...." dummerweise einen Satz ohne Verb verabschiedet hatten.....ein peinliches Versehen

unverschämte Gebührenforderung ? / mir liegt die Abrechnung nicht vor, so dass ich nur vermuten kann......

28.09.12 28.09.12 PROVISIO­N
ERSTATTE­TER BUEROBED­ARF
900292830 / 50850150
GEBÜHR FÜR KONTONAC­HFORSCHU
NG DEPOT-­NR. xy
ANGEFERT­IGTE KOPIEN STUECK
59, PRO KOPIE 0,50 EUR -

UNSER SCHREIBE­N VOM 28.09.
2012. RECHNUNG NR. EFFEKTEN
-2012-­00024
−29,50 EUR
28.09.12 28.09.12


28.09.12 28.09.12 PROVISIO­N
PROV.­/GEB.­VERWAHR.­+VERWALT­. WP UST-PFL.
900937997 / 50850150
GEBÜHR FÜR KONTONAC­HFORSCHU
NG DEPOT-­NR. xy
ARBEITSZ­EIT 11 STUNDEN, PRO     −407,00 EUR
ANGEFANG­ENE STUNDE 37,00
EUR - UNSER SCHREIBE­N VOM
28.09.­2012. RECHNUNG NR.
EFFEKTEN­-2012-­00023
-INCL. 19% UST-

Donnerstag, 27. September 2012

"Wildwest" bei Gutschrift in Wertpapierrechnung ? // die GRI-Bonds vor und nach Umtausch werden in WR gehalten

"Wildwest" bei Gutschrift in Wertpapierrechnung ? // die GRI-Bonds vor und nach Umtausch werden in WR gehalten

Gutschrift in Wertpapierrechnung

Die Verwahrung und Abwicklung in WR - der sog. Treuhandgiroverkehr - ist nur ansatzweise im
Depotgesetz geregelt
.

Dessen rechtliche Ausgestaltung beruht auf in den (diesbezüglich) einheitlichen
"Sonderbedingungen der Wertpapiergeschäfte" der Banken und Sparkassen, ergänzenden
Rechtsgutachten
, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBF sowie den Usancen des jeweiligen
Lagerlandes der Wertpapiere.


Beim Treuhandgiroverkehr wird die jeweilige kontoführende Depotbank fiduziarischer Inhaber der
Rechte, die ihr durch die Rechtsordnung bzw. Marktusancen des Lagerlandes vermittelt werden. Der
Investor als Kontoinhaber und wirtschaftlicher Eigentümer hat gegenüber seiner Depotbank lediglich
einen schuldrechtlichen (bilateralen) Herausgabeanspruch hinsichtlich dieser Rechtsposition sowie
Weisungsrechte aus dem Treuhandverhältnis.
Die Übertragung der Rechtsposition im Inland erfolgt nach schuldrechtlichen Grundsätzen durch
Belastung und Gutschrift, ein gutgläubiger Erwerb ist (nach allgemeinen Rechtsprinzipien) nicht
möglich.
CBF fungiert als Depotbank (Intermediär) und verwahrt die WR-Bestände über ihre
Schwestergesellschaft CBL, die wiederum Lagerstellen in diversen Ländern zur Verwahrung nutzt.
Der Verwahrort nach deutschem Recht ist das jeweilige Lagerland der Urkunden bzw. der
maßgeblichen Register, das im Depotauszug anzugeben ist.
Die Depotbanken sind verpflichtet, von der (ersten) Lagerstelle im Ausland eine sogenannte"Drei-
Punkte-Erklärung” einzuholen. Darin bestätigt die ausländische Lagerstelle, dass sie die für die
Depotbank verwahrten Wertpapierbestände als Kundenbestände der Depotbank führt, diese im Fall der
Insolvenz der Lagerstelle ausgesondert werden können und dass sie diesbezüglich prinzipiell keine
Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrechte geltend macht. Ferner erklärt die Lagerstelle, dass sie die
Verwahrung der der "Drei-Punkte"-Erklärung unterliegenden Wertpapierbestände nicht ohne
Zustimmung der CBF auf einen Dritten auslagern wird. Die deutschen Depotbanken sichern diese
Erklärungen mit entsprechenden Rechtsgutachten zu den jeweiligen Lagerländern ab.
Die Herausgabeansprüche des Zwischenverwahrers bzw. des Endinvestors sind bei Insolvenz der CBF
bzw. der Depotbank nach herrschender Meinung aussonderungsberechtigt.
Über CBF als Depotbank in WR verwahrte Wertpapiere werden technisch in Depotkonten im Verwahrund
Abwicklungssystem Creation bei der Schwestergesellschaft CBL 6er-Konten der CBF geführt,
unterliegen jedoch deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF.
Der in diesem Handbuch verwendete Begriff "Wertpapierrechnung" oder seine Kurzform "WR" umfasst
die Menge der nicht girosammelverwahrfähigen Wertpapiere, die über die Schwestergesellschaft CBL
verwahrt werden können.

Quelle:

April 2012 
Clearstream Banking Frankfurt
1 - 6 Kundenhandbuch

Mittwoch, 26. September 2012

Sparkassen „Bürgerkonto“ für jedermann

Sparkassen „Bürgerkonto“ für jedermann

26.09.2012 ·  Die Sparkassen in Deutschland haben sich verpflichtet, jedem Menschen, unabhängig von seiner finanziellen Situation, ein Guthabenkonto einzurichten. Das sogenannte „Bürgerkonto“ ermöglicht Überweisungen, ohne dass sich die Inhaber verschulden können.
Die deutschen Sparkassen wollen ab Oktober ein „Bürgerkonto“ anbieten, das Kunden in finanziellen Schwierigkeiten nutzen können. Damit soll sichergestellt werden, dass wirklich jeder ein Girokonto bekommt, wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) am Mittwoch in Berlin mitteilte.
Das Guthaben-Konto ermögliche etwa Überweisungen und Zahlungen mit EC-Karte. Bei den Entgelten soll es nicht teurer sein als normale Konten mit Überziehungsmöglichkeit. Die 423 Sparkassen verpflichten sich außerdem, Schlichtersprüche zu diesen neuen Konten anzuerkennen.

Hunderttausende in Deutschland ohne Girokonto

In Deutschland haben Schätzungen zufolge einige Hunderttausend ärmere Menschen kein Girokonto. Mit dem „Bürgerkonto“ gingen die Sparkassen über eine freiwillige Selbstverpflichtung der Bankenbranche hinaus, sagte DSGV-Präsident Georg Fahrenschon. „Wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl ist.“
Verbraucherschützer und Politik kritisieren die Kreditwirtschaft seit längerem für zögerliche Konten-Angebote für jedermann. Auf EU-Ebene sind schärfere rechtliche Vorgaben in der Diskussion. In Deutschland gibt es inzwischen rund 2,6 Millionen Girokonten für jedermann, die Kunden mit finanziellen Problemen nutzen können, solange ein Guthaben vorhanden ist.
Die Bundesregierung hatte jüngst die Umsetzung entsprechender Empfehlungen kritisiert - etwa, dass Schlichtungssprüche in Streitfällen von Instituten nicht verbindlich anerkannt werden. Auch zu Entgelten für solche Jedermann-Konten gibt es den Angaben zufolge bisher keine allgemeinen Vorgaben. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 94 Millionen Girokonten.
Quelle: Faz.net mit dpa-AFX

 http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparkassen-buergerkonto-fuer-jedermann-11904512.html

Dienstag, 25. September 2012

STORNO DER GEBUEHR FUER LAGERSTE­LLENUMLE­GUNG, AUFTRAG V. 23.­07.12 DEPOT-N R. xy ISIN ARARGE03­E 121 - // es lohnt sich doch nicht alles ungeprüft hinzunehmen.....

STORNO
PROV.­
/GEB.­VERWAHR.­+VERWALT­. WP UST-PFL.
900937997 / 50850150
GEMÄß UNSEREM SCHREIBE­N VOM
24.09.12 STORNO DER GEBUEHR
FUER LAGERSTE­
LLENUMLE­GUNG,
AUFTRAG V. 23.­
07.12 DEPOT-N
R. xy
ISIN ARARGE03­E
121 -
­INK.­19%MWST-
WIR BITTEN DEN FEHLER ZU
ENTSCHUL­DIGEN.

Montag, 24. September 2012

Aus Sicht der SdK gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, welche dafür sprechen, dass die depotführenden Banken im Rahme des Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen sich dem Straftatbestand der Depotunterschlagung schuldig gemacht haben könnten.

Sparkline 84,769

Montag, 24. September 2012

Aus Sicht der SdK gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, welche dafür sprechen, dass die depotführenden Banken im Rahme des Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen sich dem Straftatbestand der Depotunterschlagung schuldig gemacht haben könnten.

S d K e . V . • H a c k e n s t r . 7 b • 8 0 3 3 1 M ü n c h e n

Newsletter 8 / Griechenland Anleihen

Widerspruch gegen Ausbuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in den letzten Tagen mit unseren Rechtsberatern und einem erfahrenen Rechtsanwalt, welcher in der Finanzbranche tätig ist, einen weiteren Ansatzpunkt bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen diskutiert. Dabei ging es vor allem um eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die depotführenden Institute.
Ansatzpunkte für Depotunterschlagung
Aus Sicht der SdK gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, welche dafür sprechen, dass die depotführenden Banken im Rahme des Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen sich dem Straftatbestand der Depotunterschlagung schuldig gemacht haben könnten. Die Banken haben vor allem die Interessen der Depotinhaber zu wahren. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen verstößt nach unserer Meinung gegen das Depotgesetz. Da viele Anleger dem Zwangsumtausch vorab widersprochen haben, hätten die Banken aus dem Blickwinkel der SdK die Depotbestände nicht einfach zur Umbuchung freigeben dürfen. Dies rechtfertigt, nach unserer Auffassung, eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz von den depotführenden Instituten. Damit die betroffenen Anleiheinhaber Ihre Rechtsposition wahren können, empfehlen wir, der erfolgten Ausbuchung der ursprünglichen Griechenlandanleihen gegenüber der depotführenden Bank nachträglich zu widersprechen.
Hierfür sollten Sie die nachstehende Textvorlage ergänzen (ISIN und Nennwert der ursprünglichen Anleihe) und per Einschreiben mit Rückschein an Ihr depotführendes Institut senden. Ferner sollten Sie Ihre Bank auffordern, Ihnen eine kurze Begründung für die Ausbuchung der ursprünglichen Anleihen zukommen zu lassen. Dies könnte, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, hilfreich sein.


Seite 2 von 2
Folgenden, individuell zu ergänzenden Widerspruch sollten Sie Ihrer Bank zukommen lassen:
„Ausbuchung Griechenlandanleihen
Depotnummer XY“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ausdrücklich der am XY. März 2012 erfolgter Ausbuchung der Schuldverschreibungen mit der ISIN XY aus meinem Depot mit der Nummer XY. Ferner bitte ich Sie, mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die Ausbuchung der Anleihen erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen,
XY “
Die rot markierten Stellen sind durch Sie individuell zu ergänzen. Die SdK steht mit einem Rechtsanwalt in Kontakt, der bereits gerichtlich Schadensersatz von Banken von betroffenen Anleiheinhabern geltend macht. Auch die SdK wird aller Voraussicht nach ein „Musterverfahren“ über einen betroffenen Anleiheinhaber einleiten. Wir werden Ihnen über den Verlauf dieser Verfahren berichten. Sollte sich hier unsere Meinung durchsetzen, würden wir Ihnen ebenfalls zur Klage raten. Zunächst sollte jedoch den Verlauf der bereits anhängigen Prozesse abgewartet werden. Die Verjährungsfrist beträgt, sofern man der Ausbuchung widersprochen hat, nach Einschätzung unserer Juristen drei Jahre.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, 24.9.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen Griechenlands!

Skandalöse GRI-Umtauschabrechnungen (unter steuerlichen Gesichtspunkten) eine provinziellen, mittelgrossen, südhessischen Sparkasse // hier Schreiben des Steuerberaters......

Sparkline 84,636

Montag, 24. September 2012

Skandalöse GRI-Umtauschabrechnungen (unter steuerlichen Gesichtspunkten) eine provinziellen, mittelgrossen, südhessischen Sparkasse // hier Schreiben des Steuerberaters......

Abrechnungen SPK vom 19.03.2012
Beleg>Nr.:
60224881
60224882
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf die beigefügten Umtausch-Abrechnungen vom 19.03,2012 bitten wir namens
und im Auftrag des oben genannten Mandanten um deren Berichtigung:
Hierbei handelt es sich um die Abrechnung des Umtauschs griechischer Staatsanleihen.
Die zugrunde liegenden griechischen Staatsanleihen wurden am 09.09.2012 und am 29.02.2012
gekauft (Kopien der Kauf-Abrechnungen anbei).
Dabei wurde für die erste Tranche ein Betrag von 3.097,50 EUR für nominal 5.000,00 EUR gezahlt
(ergibt eine Quote von 61,95 %) und für die zweite Tranche ein Betrag von 1.349,50 EUR für nominal
5,000,00 EUR gezahlt (ergibt eine Quote von 26,99 %); das ergibt durchschnittliche Anschaffungskosten
von 44,47 %..
Beim Zwangsumtausch dieser Anleihen weisen Sie auf den Bezug genommenen Umtausch-
Abrechnungen nun ein Veräulierungsergebnis von 297.38 EUR bzw. 298,12 EUR aus.
Dies ist nicht nachvollziehbarl

Einerseits enthalten die in Bezug genommenen Umtausch-Abrechnungen keinerlei Berechnungsmodus
für diese Veräußerungsergebnisse.
Andererseits ist rechnerisch bei den oben dargestellten Erwerbsquoten beim anschließenden
Zwangstausch der Anleihen ein Veräußerungsergebnis in diesem Umfang auch nicht darstellbar:
Ausgebucht wurde ein Betrag von 1.612,90 EUR bzw. 1.612,85 EUR alte Griechenlandanleihen
und eingebucht jeweils ein Betrag von 750,00 EUR neue EFSF 2013 bzw. EFSF 2014.
Werden die oben ausgewiesenen Erwerbsquoten zugrunde gelegt, ist ein positives Veräußerungsergebnis
von jeweils fast 40% schlicht unmöglich:
-1.612,90 EUR x 61,95 % ergibt: 999,13 EUR Anschaffungskosten; mithin einen Umtauschverlust
von 49,13 EUR
-1.612,90 EUR x 44,47 % ergibt: 717,26 EUR Anschaffungskosten; mithin einen geringen Umtauschgewinn
von 32,47 EUR
- nur wenn auf beide Umtauschvorgänge allein die Erwerbsquote der zweiten Tranche angewendet
wird - (1.612,90 EUR x 26,99 % ergibt:435,32 EUR Anschaffungskosten) kann ein Umtauschgewinn
In der von Ihnen ermittelten Höhe entstehen,
Außerdem ist nicht nachvollziehbar, warum im Depotauszug ein Einstandspreis von nahezu 100%
ausgewiesen wird und dann beim Verkauf der eingetauschten EFSF noch einmal ein Gewinn von
weiteren 50 % ermittelt wird.
Mithin stellen wir Ihrem Bankinstitut die Korrektur der beigefügten Abrechnungen anheim, damit
dem Mandantin aus diesen kein Schaden entstehen kann, der andernfalls offensichtlich auf eine
Vertragspflichtverletzung durch Ihr Bankinstitut zurückzuführen ist und vom Mandanten als Schadensersatz
Ihnen gegenüber geltend gemacht werden könnte.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnet Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt

Samstag, 22. September 2012

„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung" bis zu 5 Jahre Haft // Börsen-Zeitung, 10.3.2012

Sparkline 84,127

Sonntag, 23. September 2012

„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung" bis zu 5 Jahre Haft // Börsen-Zeitung, 10.3.2012

Sparkline 2,664

SAMSTAG, 14. APRIL 2012

„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung" bis zu 5 Jahre Haft // Börsen-Zeitung, 10.3.2012

 „Drohende Gefahr der Depotunterschlagung"
Von Bernd Neubacher, Frankfurt
Börsen-Zeitung, 10.3.2012
Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment-Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.
Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten „im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise“, so Kleiner. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen.Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft.Konkret bemängelt Kleiner zum Beispiel, dass die Verwahrer auch die Depots solcher Anleger auf die neuen Bonds umstellten, die dem Tausch separat widersprochen hätten. Bevor die Verwahrer die Bestände ausbuchten, sollten Depotbanken um der Verhältnismäßigkeit willen den Anlegern nochmals Gelegenheit geben, sich zu erklären, sagt Kleiner.
Der Prospekt für Umschuldung sei von den Aufsichtsbehörden genehmigt, teilt Clearstream mit. Für den Verwahrer handele es sich um eine Kapitalmaßnahme, wie sie in einer Vielzahl von anderen Fällen abgewickelt worden sei. Hellas schaffe am Freitag Fakten mit der Ankündigung, zu Wochenbeginn die neuen Bonds zu liefern.

Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten "im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise", so Kleiner.

Von Bernd Neubacher, Frankfurt



Börsen-Zeitung, 10.3.2012

Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.

Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten "im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise", so Kleiner. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach den Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen. Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner zum ...

Der Rest ist Kostenpflichtig...

Klage vs depotführende Banken (und dahinter stehend CBL) wird immer aussichtsreicher

Samstag, 22. September 2012

Klage vs depotführende Banken (und dahinter stehend CBL) wird immer aussichtsreicher

nach eine umfangreichen Telefonkonferenz einiger Anwälte und weiterer Interessierter und einem langen anwaltlichen Telefomgespräch meinerseits kristallisiert sich der Klageansatz vs die depotführenden Banken (die unsere AltGriechen "weggeschafft" haben) als immer aussichtsreicher heraus.....

bei Interesse und weiteren Auskünften:

rolfjkoch@web.de

Tel 06151 14 77 94

Freitag, 21. September 2012

§34 Depotunterschlagung (Wegschaffen der Alt-GRI-Bonds) wird virulent.....mit möglichen Schadensersatzforderungen an die verwahrenden Banken.....


Freitag, 21. September 2012

§34 Depotunterschlagung (Wegschaffen der Alt-GRI-Bonds) wird virulent.....mit möglichen Schadensersatzforderungen an die verwahrenden Banken.....

"...Dies deshlab, da wir nur ein Anspruch gegen unsre Depotbank und die Clearingstellen haben, nicht aber gegen Griechenland. Da die Ausbuchung der Alturkunde, welche bei der Bank of greece lag, nur im Einverständnis, technisch "matching interest" geschehen kann, muss Clearstream Lux zugestimmt haben. Dies hätten Sie aber nicht tun dürfen, da Clearstream bösgläubig war, da viele Gläubiger widersprochen hatten. Daher hält er eine Klage gegen die Treuhandkette Depotbank, Clearstream für aussichtsreich. Die Treuhandverträge zwischen Depotbank und Clearstream sind ihm bekannt.

Wir werden das nun wohl auch angehen, denn es scheint gute Gründe zu geben, das man eventuell auch hier Recht bekommen könnte. RA xy führt schon Klagen in Darmstadt, München und Nürnberg....."


weitere Infos bei mir

rolfjkoch@web.de

Tel 06151 14 77 94

„Bubenstück“ mit „ Betrug und Urkundenfälschung“ ?

„Bubenstück“ mit „ Betrug und Urkundenfälschung“ ?



Rolf Koch                                                                                        Mühltal, den 21.9.2012
Zur Eisernen Hand 25
64367 Mühltal
Tel 06151 14 77 94

„Bubenstück“ mit „ Betrug und Urkundenfälschung“ ?

An die BAFIN

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen an Hand beiliegender Kauf-Abrechnung eines 7,82 % ARGENTINIEN, REPUBLIK EO-BONDS 2005(24-33) DISC XS0205545840 (A0DUDG) mit der Auftragsnummer 438889/45.00 vom 31.7.2012 über 10.000 € nominal zeigen werde, gibt es starke Anhaltspunkte eines Betruges der Sparkasse Darmstadt zu unseren Lasten sowie die Vermutung einer Urkundenfälschung bezüglich des Börsen/Handelsplatzes und daraus folgend u. U. ein Betrugshandlung durch überhöhte Gebühren- bzw. Provisionsabrechnung.

Wir kauften (für ein Depot bei der SPK DA mit ca. 320 Positionen und einem Marktwert von etwa 640.000 €) 10.000 € nominal o. g. Anleihe zum Kurs von 54%. Das ergibt einen Preis von 5.400 €. Dieser wird um einen Poolfaktor von 1,3283203 bereinigt. Daraus folgt ein Kaufpreis von 7.172,92962 €. Tatsächlich wird aber ein Kaufpreis (Kurswert) von 7.187,57- EUR in Rechnung gestellt. Das ist eine Differenz von 14,64038 € zu unseren Lasten und zu Gunsten der SPK DA (?). Besonders perfide an dieser Rechnung ist, dass mit einem Poolfaktor mit 7 Nachkommastellen eine besondere Genauigkeit der Berechnung suggeriert wird. Durch diese Täuschung und den Vermögensnachteil fühlen wir uns hier betrogen.

Am Anfang der Wertpapierkaufabrechnung wird von Börse Luxemburg (gemäß Weisung) gesprochen. Am Ende des Dokumentes (Urkunde) heißt es AUSSERBÖRSLICH. Da beides zusammen nicht geht fühlen wir uns hier mit einer verfälschten Urkunde konfrontiert (Urkundenfälschung?).

Die Kaufnebenkosten werden nach dem Auslandstarif der SPK DA berechnet. Da aber offensichtlich nicht an der Börse Luxemburg (also im Ausland) sondern außerbörslich gehandelt wurde, ist zu hinterfragen ob nicht doch in Deutschland gehandelt wurde und der deutlich günstigere Inlandstarif zur Anwendung gelangen muss. Die SPK DA unterdrückt aber genaue Angaben was im klaren Widerspruch zum DepotG und WphG steht.

Ich vermute dass im Interbankenhandel (OTC bzw. ICMA) gehandelt wurde und kann mir sehr gut vorstellen dass z. B. die beteiligten Banken die HELABA und die dwp Bank waren oder eine andere inländische Kombination. Ohne es jetzt genau zu berechnen könnte die Differenz zwischen Inlandsgebühren und belasteten Auslandsgebühren u. U. sogar über 50% liegen. Der Kontext legt eine Täuschungshandlung nahe mit entsprechendem Vermögensschaden.

Eine ähnliche Fallgestaltung wurde der SPK DA bereits vor geraumer Zeit reklamierend vorgelegt (Zeugnis Filialleiter Herr Weber GS 22). Auf diese Beschwerde hin kam keinerlei Reaktion der SPK DA. Auch nicht eine Eingangsbestätigung und Erläuterung der SPK DA über die weiteren Schritte wie nach §33 WphG (Beschwerdemanagement) vorgesehen ist. Inwieweit ein solcher Verstoß gegen das WphG sanktioniert ist kann ich nicht beurteilen und bitte die BAFIN hier tätig zu werden.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des AktZ.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Koch

in Anlehnung an einen Fernsehtitel (ARD/ZDF "Neues aus der Anstalt") .... neues von der Sparkasse....sie hat umfänglich an die BAFIN reportieren müssen.....

Sp a rk a sse Qarmstadt, 6-12 78 D a rm stad t
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Telefon 0 6 15128I 6-100111
Abteilung Verbraucherschutz / Recht Telefax oeisi 28I 6-109965
Frau Reinberger s p k _ v o r s ta n d@
n r ^ ^ spa rk a sse -d a rm stad t.d e Referat Q 23
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Ihr Schreiben vom 9. Juli 2012 27. Juli 2012/Al
Eingabe von Herrn Rolf Koch vom 4. Juli 2012
GZ: Q23-QB 4301-2012/2482
„Kommunikationsvorwurf“
Sehr geehrte Frau Reinberger,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Beschwerde von Herrn Rolf Koch vom 4. Juli 2012, die wir am 12. Juli 2012 erhielten, nehmen
wir wie folgt Stellung:
Seit Anfang 2012 werden wir von Herrn Koch, der für diverse Depotkonten seiner Familie über
Vollmachten verfügt, über den Mailkontakt mit diversen Anfragen, Nachfragen und Hinweisen, insbesondere
zum Komplex des Zwangsumtausches von griechischen Staatsanleihen überhäuft. Diese
Mails sind zum Teil mit diversen Links verknüpft, die sich teilweise nicht öffnen lassen oder in
keinem Zusammenhang mit der originären Depotführung stehen. Den Mails werden auch Dateianhänge
beigefügt, die zum Teil mehr als 100 Seiten umfassen. Die Dateianhänge sind zum Teil zudem
in englischer Sprache verfasst.
In unserem Hause waren aufgrund dieses Mailaufkommens zuletzt mehrere Abteilungen stundenweise
bzw. sogar tageweise beschäftigt. Bei diesen Abteilungen handelte es sich um unsere Abteilung
Wertpapierhandel, die Abteilung Effekten, die Rechtsstelle und zum Teil auch die Innenrevision.
Allein im Bereich der Rechtsstelle sind in diesem Jahr rund 175 Mails von Herrn Koch abgespeichert.

Den bisherigen Mails von Herrn Rolf Koch war stets der Antwortdisclaimer beigeschaltet: „Wir weisen
daraufhin, dass über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten verändert oder verfälscht
werden können. Bitte nutzen Sie deshalb die E-Mail-Verbindung mit uns ausschließlich
zum Informationsaustausch. Wir nehmen auf diesem Wege keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen
(Aufträge) entgegen. Für die gesicherte Entgegennahme und schnelle Ausführung von Überweisungen
und Wertpapierorders nutzen Sie bitte unser Online-Banking. Freundliche Grüße
Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt.“

Herr Koch benutzte dieses Medium, um uns mit allen möglichen umfangreichen Anfragen im Zusammenhang
mit dem Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen zu kontaktieren. Er nutzte
diesen schnellen, nur wenige Minuten dauernden und kostengünstigen Übertragungsweg, um
unser Haus mit Mails zu „überschütten". Mit effektiver Kommunikation hat dies nichts zu tun.

Aufgrund dieses zuletzt nicht mehr tragbaren Mailaufkommens hat sich unser Haus veranlasst
gesehen, Herrn Koch schriftlich mitzuteilen, dass wir künftig nicht mehr bereit sind, auf den umfangreichen,
komplexen und in gewissen Bereichen missverständlichen Mailverkehr einzugehen.
Wir haben ihn hier auf den postalischen Weg verwiesen. Unsere diesbezüglichen Anschreiben vom
22. Juni 2012 sowie nochmals mit Schreiben vom 9. Juli 2012 fügen wir in Kopie zur Kenntnisnahme
bei.
Nach Versand des ersten Schreibens vom 22. Juni 2012 hatten wir über unsere Organisationsabteilung
zudem veranlasst, dass Herr Koch stets einen sogenannten Reply als automatische Rückantwort
erhält. Den Hinweistext: „Sehr geehrter Herr Koch, wir verweisen auf unser Antwortschreiben
vom 22. Juni 2012. Wir werden diese E-Mail demgemäß nicht beantworten. Sparkasse Darmstadt“,
ist hierauf zurückzuführen. Diesen Hinweistext und die Entscheidung unseres Hauses, den
Kontakt mittels E-Mail - Verkehr für diesen Kunden zu unterbinden, hat nunmehr Herr Koch Ihnen
gegenüber beanstandet.
Wir vertreten hier die Auffassung, dass sich unser Haus nicht dem gewünschten E-Mail-Verkehr mit
Herrn Koch unterwerfen muss. Das Medium E-Mail-Verkehr ist in diesem Fall für unser Haus nicht
mehr vertretbar und bindet hier Personal und Mitarbeiterkapazitäten, die wir so nicht länger darstellen
konnten.
Die ständige Erreichbarkeit, wie dies Herr Koch erwartet, können wir über dieses
Medium nicht sicherstellen. Die „inflationäre“ Nutzung des E-Mail-Verkehrs durch Herrn Koch ist
nicht tragbar. Die E-Mails werden auch auf eine Art und Weise abgefasst, wie sie im Geschäftsverkehr
keinesfalls üblich sind. Einen kleinen Eindruck, wie dieser Mailverkehr aussieht, hat Ihnen
Herr Koch durch sein „Beschwerdeschreiben" sehr deutlich durch den Mailverkehr vom 3. bzw. 4.
Juli 2012 dokumentiert. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt. Der überhöhte Betreuungsaufwand
durch die übermäßige Nutzung dieses Kommunikationsweges von Herrn Koch lässt sich in unserem
Haus nicht länger darstellen.
Es gibt keinen vertraglichen oder gesetzlichen Antwortzwang, dass unser Haus auf E-Mails reagieren
muss. Dies bringen wir allein schon durch unseren allgemeinen Disclaimer zum Ausdruck. Herr
Koch ist übrigens der einzige Kunde, bei dem wir diesen Weg bisher nach schriftlicher Vorankündigung
beschreiten mussten. Auf ordentlich verfasste Schreiben von Herrn Koch, ob per Fax oder
per Post, reagieren wir selbstverständlich nach wie vor und bearbeiten diese wie alle unsere Kundenanschreiben.
Auffällig ist dabei, dass Schreiben von Herrn Koch in der Regel auch wesentlich
verständlicher abgefasst sind als dies bei seinen E-Mails der Fall ist. Wir gehen davon aus, dass die
Handhabung insgesamt nicht beanstandet werden kann.

Ergänzend teilen wir noch mit, dass wir auch unseren Verwaltungsratsvorsitzenden entsprechend
über diesen Vorgang unterrichtet haben.



.....na da wird sich der Landrat DA-DI und Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt gefreut haben....

Mittwoch, 19. September 2012

Ihre Vorsprache in der GS Traisa - Reklamation vom 30.08.2012 „ARARGE03E121 - Bitte Zinssatz korrigieren“

ihr schreiben ist mal wieder ein glanzstück wertpapiertatsächlicher unkenntnis

der ARARGE03E121 ist tatsächlich ein inflationsindexierter bond mit teilweiser kapitalisierung der nominalverzinsung

die inflationsindexierung ist am CER festgemacht....dieser wächst mit ca 10% jährlich....alleine diese zahl müsste ihre eigenwillige interpretation einer inflationsindexierung des zinssatze von 5,83% auf 6,5011% fraglich erscheinen lassen....bei gesundem menschenverstand

ausserdem ist es unüblich die inflationsindexierung am nominalzinssatz festzumachen....es erfolgt vielmehr üer inflations"aufblasung" des kapitals

der technische wert ist nach etwa 10 jahren bei 256....

sie haben einen zweiten versuch die eigenwillige bezeichnung 6,5011% ARARGE03E121 zu erklären bzw. richtigzustellen...

ausserdem haben wir die letzte zinszahlung ende 2. quartal 2012 gehabt und nicht 30.6.2010 (ihre gültigkeitsangabe zu den 6,5011%)

da die spk ja wohl private banking etablieren will, sollte sie das verbleibende zeitfenster nutzen und ihre stümperhaften kenntnisse im anleiheuniversum auf vordermann bringen.....

rolf koch

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das spk-schreiben von heute (eingang)

13. September 2012
Ihre Vorsprache in der GS Traisa - Reklamation vom 30.08.2012
„ARARGE03E121 - Bitte Zinssatz korrigieren“
Sehr geehrter Herr Koch,
der Zinssatz 5,83 % der Kursabfrage aus dem Internet über die UBS ist nur der Basiszins des
Wertpapiers. Da dies eine Inflationsanleihe ist, hat sie auch einen variablen Anteil. Der Zinssatz
6,5011 % ist der Zinssatz der bis 2005 gültig war. Der Zinssatz von 6,985 % ist der letzte
gültige Zinssatz bis 30.06.2010.
Freundliche Grüße
Stadt- und

Dienstag, 18. September 2012

eine hilflose provinzielle mittlere Sparkasse aus Südhessen weiss sich nicht mehr anders zu helfen.....// Zum Schutz unserer Mitarbeiter untersagen wir Ihnen wegen des Vorfalles außerdem zukünftig auch telefonische Kontaktaufnahmen mit unserem Haus. Wir werden unsere Mitarbeiter darüber informieren, dass Telefonate von Ihnen nicht mehr anzunehmen und sofort zu beenden sind.

Sparkasse Darmstadt, 64278 Darmstadt
Herrn
Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
64367 Mühltal
per Telefax vorab: 06151 /145352
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen:
RS4Q8-ME-07.12-3241
(bitte stets angeben)
Ihre Ansprechpartnerin:
D. Metzger
Rechtsstelle
Telefon: (06151) 12816-100787
Telefax: (06151)/ 2816-109986
31. August 2012
Ihre persönliche Vorsprache am 28.08.2012 in unserer Geschäftsstelle in Traisa

Erteilung eines Hausverbotes

Sehr geehrter Herr Koch,

zu unserem Bedauern müssen wir auf einen Vorgang reagieren, der im Zusammenhang mit Ihrer
persönlichen Vorsprache am 28.08.2012 in unserer Geschäftsstelle in Traisa vorgefallen ist.
Sie hatten um ein persönliches Gespräch mit dem Leiter der Geschäftsstelle, Herrn Weber,
gebeten. Es ging dabei einmal mehr um Sachverhalte, die Sie bereits mit mehreren schriftlichen
Eingaben an den unterschiedlichsten Stellen anhängig gemacht hatten. Herr Weber hat Ihnen
gleichwohl am Nachmittag zeitlich großzügig Gelegenheit zu einem nochmaligen persönlichen
Gespräch gegeben.
Während dieses insgesamt etwa 40minütigen Gesprächs haben Sie bewusst und gewollt einen
direkten Vergleich des jetzigen Handelns unserer Sparkasse mit wortwörtlich
„nationalsozialistischen Methoden" gezogen. Sie bezogen sich dabei konkret u.a. auf ein völlig
sachliches Schreiben unseres Haus vom 21.08.2012.
Der auch für einen objektiven Dritten unmissverständliche Vergleich mit
„nationalsozialistischen Methoden" wurde im weiteren Verlauf des Gesprächs von Ihnen sogar
noch weitere zwei Mal sinngemäß wiederholt. Es kann also auch keinerlei Rede von einem
etwaigen unbedachten „Ausrutscher" sein. Diesen Vergleich wiederholten Sie ein weiteres Mal
im Telefonat vom 29.08.2012 gegenüber unserer Justiziarin, Frau Dagmar Metzger. Dabei
erklärten Sie auf Vorhalt sogar mit Nachdruck, Sie würden sich von einem solchen Vergleich
nicht abhalten lassen.
Mit diesen wohlüberlegten und ganz bewusst getätigten Äußerungen gegen unser Haus ist die
letzte Grenze des Zumutbaren deutlich überschritten worden. Wir können eine solch
unglaubliche Beleidigung, die jedweden noch duldbaren Rahmen sprengt, nicht ohne
entsprechende Reaktion hinnehmen. Das betrifft unser Haus selbst, aber insbesondere auch die
einzelnen Mitarbeiter, für die wir eine Fürsorgepflicht haben.
Wir sprechen deshalb hiermit namens des Vorstandes unserer Sparkasse gegen Sie
persönlich mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot für unsere sämtlichen Geschäftsstellen
aus. Es wird Ihnen ausdrücklich untersagt, unsere Geschäftsstellen zukünftig noch weiter zu
betreten. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung den Straftatbestand des § 123
Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen würde und dann auch zur Anzeige gebracht werden könnte.

Gegenwärtig behalten wir uns eine Strafanzeige gegen Sie wegen Beleidigung ausdrücklich vor.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter untersagen wir Ihnen wegen des Vorfalles außerdem
zukünftig auch telefonische Kontaktaufnahmen mit unserem Haus. Wir werden unsere
Mitarbeiter darüber informieren, dass Telefonate von Ihnen nicht mehr anzunehmen und sofort
zu beenden sind.

Etwaige Anfragen können sie gegenwärtig weiterhin schriftlich und mit Ihrer Unterschrift
versehen bei uns einreichen. Dies können Sie entweder postalisch oder durch Einwurf in einen
Hausbriefkasten vornehmen. Wir weisen Sie an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass wir uns
Vorbehalten, bloße Ausdrucke Ihrer in aller Regel unverständlichen, unkonkreten und in Form
und Inhalt völlig unangemessenen Mails nicht mehr zu beantworten.
Oie technische Plattform des Online-Brokerage steht Ihnen im Rahmen der noch bestehenden
Vertrage zunächst weiterhin zur Verfügung.
Gehen Sie aber bitte schon jetzt davon aus, dass nunmehr auch zeitnah Kündigungen von
Depotgeschäftsbeziehungen folgen werden, bei denen Sie als Bevollmächtigter handeln und
deren Weiterführung wegen der gesamten Entwicklung für unser Haus nicht mehr langer
zumutbar ist. Wir hatten diese Möglichkeit Ihnen wie auch den Depotinhabern bereits in
früheren Schreiben und aus weiteren Gründen in Aussicht gestellt. Nunmehr lassen Sie uns
leider keine andere Alternative mehr.
Hochachtungsvoll

Eine Justiziarin und ein weiterer Volljurist

(Ih erinnert euch vielleicht an ein früheres Posting....beide zusammen waren nicht in der Lage einen vollständigen Satz schriftlich zu Papier zu bringen.....)


Montag, 17. September 2012

Frankfurt/KasselIm ersten Halbjahr seien die Kundeneinlagen um 419 Millionen Euro auf 83,6 Milliarden Euro zurückgegangen, wie der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) am Montag mitteilte

NiedrigzinsenphaseKunden ziehen Geld bei Sparkassen ab

Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase und der steigenden Konkurrenz durch ausländische Institute ziehen offenbar zahlreiche Kunden Geld bei den Sparkassen in Hessen und Thüringen ab.

Das Logo der Sparkasse. Quelle: dpa
Das Logo der Sparkasse. Quelle: dpa
 
Frankfurt/KasselIm ersten Halbjahr seien die Kundeneinlagen um 419 Millionen Euro auf 83,6 Milliarden Euro zurückgegangen, wie der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) am Montag mitteilte. Der Rückgang ist bisher zwar moderat, SGVHT-Chef Gerhard Grandke fürchtet in den kommenden Monaten aber eine Fortsetzung des Abwärtstrends - ähnlich wie viele andere Sparkassen in ganz Deutschland.


Zahlreiche Banken aus dem In- und Ausland - darunter auch staatlich gestützte Institute - würden Sparer in Deutschland mit vergleichsweise hohe Zinsen locken, klagte Grandke. "Diese Institute bieten Konditionen, die betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen sind. Damit graben sie uns das Wasser ab." Den Sparkassen macht zudem zu schaffen, dass ihre Kunden wegen der niedrigen Zinsen verstärkt auf kurzfristige Anlageformen setzen - und ihr Erspartes oft auf dem Tagesgeldkonto liegen lassen. Um diese Gelder zur Vergabe langfristige Kredite verwenden zu können, müssen die Sparkassen teure Absicherungsgeschäfte eingehen. Im ersten Halbjahr gaben die 50 Sparkassen in Hessen und Thüringen dafür rund 160 Millionen Euro aus - den Großteil davon für Zinsswaps.
Europäische Banken
Weil auch der Verwaltungsaufwand stieg, ging das Betriebsergebnis vor Bewertungseffekten im ersten Halbjahr um sechs Prozent auf 1,1 Milliarden Euro zurück und dürfte auch im Gesamtjahr schwächer ausfallen als 2011. Unter dem Strich werden die Banken nach Ansicht von Grandke aber mehr Gewinn machen, da im Gegensatz zu 2011 dieses Mal nicht mit Abschreibungen auf ihren Anteil an der Landesbank Berlin zu rechnen sei.
Die Sparkassen in Hessen und Thüringen sind Mehrheitseigner der Helaba. Das Institut ist nach der Übernahme der WestLB -Verbundbank zu einer der wichtigsten Landesbanken aufgestiegen und künftig als Zentralbank für 40 Prozent aller Sparkassen in Deutschland zuständig. Der Fokus müsse nun auf der Integration der Geschäfte und von 451 Mitarbeiter liegen, sagte Grandke. Eine weitere Expansion stehe nicht auf der Agenda. "Wir treten nicht kolonial an."
Sparkassen

Grandke, der für die SPD lange Zeit Oberbürgermeister von Offenbach war, zählt dank des Aufstiegs der Helaba zu einem der stärksten Männer in der Sparkassen-Finanzgruppe - und als potenzielles Gegengewicht zu CSU-Mann Georg Fahrenschon, der seit Mitte Mai Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) ist. Er habe ein entspanntes Verhältnis zu Fahrenschon und sei mit ihm bei vielen Fragen einer Meinung, erklärte Grandke. In bestimmten Bereichen könne es aber durchaus "divergierende Interessen" geben.
Gar nicht angetan ist Grandke beispielsweise von Fahrenschons Gedankenspielen, die zehn Landesbausparkassen (LBS) enger aneinander zu binden. In Hessen und Thüringen sei die LBS in die Helaba integriert und erfolgreich, sagte Gradke. "Ich sehe keine Veranlassung, daran etwas zu verändern." Dass der DSGV in der Öffentlichkeit über das Thema spricht, ohne Eigner der Landesbausparkassen zu sein, findet Grandke befremdlich. "Dem DSGV gehört gar nichts. Die Kisten gehören uns." Auch Bayerns Sparkassenpräsident Theo Zellner ist gegen eine Fusion der bayerischen LBS mit anderen Landesbausparkasse.
 

Samstag, 15. September 2012

Wertpapierabrechnungen einer provinziellen mittelgrossen südhessischen Sparkasse --- voller Fehler ---- kurzum provinziell.........



Anstößiges zur Verkaufsabrechnung und Steuerabrechnung (bei entgeltlichem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel) beim argentinischen Peso Discountbond (inflationsindexiert) mit Laufzeit 2033

Von Rolf Koch[1] im September 2012 (15.09.2012 15:59:54  letzte Aktualisierung)

Es handelt sich um 2 Vorgänge[2]:
1.     Wertpapier Abrechnung Verkauf[3] Auftrag vom 23 07.2012 10 44 01 Uhr
2.     entgeltlicher Depotübertrag, Gläubigerwechsel[4] vom 06.09.2012


Folgendes ist stößig:

1.     Bei beiden Vorgängen wird der Bond fehlerhaft bezeichnet.  6,9852% ARGENTINIEN, REPUBLIK ARARGE03E121 (A0DUDH) AP-INFL.LKD BNS 05(24-33)DISC. Der Bond hat eine Nominalverzinsung von 5,82 % und nicht 6,9852 %. Hier wird umgehende Klärung und Richtig- bzw. Neuerstellung der Abrechnungen verlangt.
2.     Als Verkaufszeit wird Schlusstag/-Zeit 23 07 2012 14 31.47 angegeben. Was leider fehlt und dringend nachgefordert wird ist die Trade-ID zur eindeutigen Identifizierung des Abschlusses.
3.     Am Anfang und Ende der Verkaufsabrechnung wird Börse Luxemburg (gemäß Weisung) und AUSSERBOERSLICH als Handelsort/Platz/Art angegeben. Das ist widersprüchlich und schließt sich gegenseitig aus. Hier wird dringend Aufklärung und Richtigstellung der Abrechnung gefordert.
4.     Bei vermuteter Handelsausführung ICMA (z. B. zwischen 2 beteiligten Banken, z.B. Helaba und dwp Bank) im Inland (?) fallen natürlich auch die wesentlich geringeren[5] Gebühren der SPK DA nach Inlandstarifen an. Insofern liegt in der Abrechnung gegebenenfalls eine Täuschungshandlung vor, die zu einem Vermögensnachteil des Veräußerers führt.
5.     Als Kostenblock bei dem angeblichen Auslandsverkauf wird eine Provision von 50,- € verlangt, Fremde Auslagen von 33,22 € (hier ist überhaupt nicht erkennbar, um was es sich handelt – genaue Abrechnung wird verlangt – und eigenen Spesen von 2 € (was ist das bitte – also genaue Rechnungslegung gefordert).
6.     Die Abschlussart ist auch wichtig zur Überprüfung des von unten nach oben gerechneten Minderergebnisses (Verkaufserlös brutto von 247,79€) von 68% gegenüber der Wertermittlung aus der Steuerabrechnung des Depotübertrages (adjustiert auf 2.000 ARS) von 117,5% * 2.000 ARS geteilt durch 5,6423 = 416,50).
7.     Der Kommissionär wird aufgefordert dem Kommittenten die beteiligten Parteien dieses Verkaufsgeschäftes, insbesondere die Gegenpartei bzw. die Clearingsstelle zu benennen und die Abrechnungsunterlagen offen zu legen und das Stückeverzeichnis zu übermitteln.
8.     Zur steuerlichen Abrechnung beider Vorgänge ist zu sagen, dass hier fälschlich nach der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet wird. Der zu Grunde liegende Bond stammt aus einem Umtausch 2005 der Republik Argentinien der durch/über die SPK DA abgewickelt wurde. Somit liegen die steuerlichen Einstandsdaten der SPK DA vor, insbesondere weil es sich bei diesem Bond um eine Finanzinnovation handelt, die auch vor dem Abgeltungssteuerregimes nach einjähriger Haltefrist im Kapitalgewinn/Verlust zu versteuern war, so dass die SPK DA verpflichtet war die Einstandspreise vorzuhalten. Es hat schon etwas von Chuzpe an sich bei den Anschaffungskosten „nicht relevant“ einzutragen. Es ist also die Differenzmethode anzuwenden. Hier wird umgehende Neuabrechnung verlangt.
9.     Bei beiden Abrechnungen wird Wertpapierrechnung Lagerland USA bzw. Luxemburg angegeben. Beide Angaben sind falsch. Lagerland ist Argentinien, Verwahrstelle ist CRYL. Sind hier verfälschte Urkunden in den Geschäftsverkehr gelangt (Urkundenfälschung) ?. Hier ist dringende Neuabrechnung geboten. Ferner wird dringend angefordert die Benennung der Lagerstellen. Da es sich um verbriefte Globalurkunden handelt, die (kollisionsrechtlich) dem Sachenrecht unterliegen ist die örtliche Belegenheit von großer Wichtigkeit und juristischer Tragweite. Das Wertpapierstatut ergibt sich u. a. aus dem Belegenheitsort (lex cartae sitae).
10.                       Die Kursangaben 117,50% in Buenos Aires (beim Depotübertrag) und 68,40% beim Verkauf liegen um Welten auseinander. Hier ist dringende Klärung geboten. Ferner ist die Angabe nachzuholen nach welcher Konvention (ICMA Rule Book ?) hier gehandelt wurde. Wurde flat/flat/flat (dirty/dirty/dirty) gehandelt bzw. wo bleiben Poolfaktor, Inflationsfaktor und Stückzinsen?.
11.                       mm


Rolf Koch


[1] Copyright by Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal, Tel 06151 14 77 94 rolfjkoch@web.de

[2]  Die relativ aufwändige und formale Darstellung liegt darin begründet, dass dieses Papier zur Vorbereitung einer einschlägigen Klage dienen wird, wenn die Korrekturen, Auskünfte und Erläuterungen der Sparkasse Darmstadt nicht zufriedenstellend ausfallen.

[3]  Depotnummer xx/ Datum 26.07.2012

[4]  Depotnummer xx / Datum 06.09.2012


[5]  Etwa die Hälfte, ohne die Tarife jetzt genau geprüft zu haben.