Von Bernd Neubacher, Frankfurt
Börsen-Zeitung, 10.3.2012
Im
Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater
Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die
Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein,
meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im
Investment Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.
Die
depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten "im
Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs
griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von
Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise", so
Kleiner. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines
rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte
seiner Meinung nach den Straftatbestand der Depotunterschlagung
erfüllen. Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm
als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf
Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner zum ...
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