Anstößiges zur
Verkaufsabrechnung und Steuerabrechnung (bei entgeltlichem Depotübertrag mit
Gläubigerwechsel) beim argentinischen Peso Discountbond (inflationsindexiert)
mit Laufzeit 2033
Es handelt
sich um 2 Vorgänge[2]:
Folgendes
ist stößig:
1. Bei beiden Vorgängen wird der Bond
fehlerhaft bezeichnet. 6,9852% ARGENTINIEN, REPUBLIK ARARGE03E121 (A0DUDH) AP-INFL.LKD
BNS 05(24-33)DISC. Der Bond hat eine Nominalverzinsung
von 5,82 % und nicht 6,9852 %. Hier wird umgehende Klärung und Richtig-
bzw. Neuerstellung der Abrechnungen verlangt.
2. Als Verkaufszeit wird Schlusstag/-Zeit
23 07 2012 14 31.47 angegeben. Was leider fehlt und dringend nachgefordert wird
ist die Trade-ID zur eindeutigen Identifizierung des Abschlusses.
3. Am Anfang und Ende der
Verkaufsabrechnung wird Börse Luxemburg
(gemäß Weisung) und AUSSERBOERSLICH
als Handelsort/Platz/Art angegeben. Das ist widersprüchlich und schließt sich
gegenseitig aus. Hier wird dringend Aufklärung und Richtigstellung der
Abrechnung gefordert.
4. Bei vermuteter Handelsausführung ICMA
(z. B. zwischen 2 beteiligten Banken, z.B. Helaba und dwp Bank) im Inland (?) fallen
natürlich auch die wesentlich geringeren[5]
Gebühren der SPK DA nach Inlandstarifen an. Insofern liegt in der Abrechnung
gegebenenfalls eine Täuschungshandlung
vor, die zu einem Vermögensnachteil des Veräußerers führt.
5. Als Kostenblock bei dem angeblichen
Auslandsverkauf wird eine Provision von
50,- € verlangt, Fremde Auslagen von
33,22 € (hier ist überhaupt nicht erkennbar, um was es sich handelt –
genaue Abrechnung wird verlangt – und eigenen
Spesen von 2 € (was ist das bitte – also genaue Rechnungslegung gefordert).
6. Die Abschlussart ist auch wichtig zur
Überprüfung des von unten nach oben gerechneten Minderergebnisses (Verkaufserlös
brutto von 247,79€) von 68%
gegenüber der Wertermittlung aus der Steuerabrechnung des Depotübertrages
(adjustiert auf 2.000 ARS) von 117,5% * 2.000 ARS geteilt durch 5,6423 = 416,50€).
7. Der Kommissionär wird aufgefordert
dem Kommittenten die beteiligten Parteien dieses Verkaufsgeschäftes,
insbesondere die Gegenpartei bzw. die Clearingsstelle zu benennen und die
Abrechnungsunterlagen offen zu legen und das Stückeverzeichnis zu übermitteln.
8. Zur steuerlichen Abrechnung beider
Vorgänge ist zu sagen, dass hier fälschlich nach der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet wird. Der zu Grunde liegende
Bond stammt aus einem Umtausch 2005 der Republik Argentinien der durch/über die
SPK DA abgewickelt wurde. Somit liegen die steuerlichen Einstandsdaten der SPK
DA vor, insbesondere weil es sich bei diesem Bond um eine Finanzinnovation handelt,
die auch vor dem Abgeltungssteuerregimes nach einjähriger Haltefrist im
Kapitalgewinn/Verlust zu versteuern war, so dass die SPK DA verpflichtet war
die Einstandspreise vorzuhalten. Es hat schon etwas von Chuzpe an sich bei den Anschaffungskosten „nicht relevant“ einzutragen. Es ist also die Differenzmethode anzuwenden. Hier wird umgehende Neuabrechnung
verlangt.
9. Bei beiden Abrechnungen wird Wertpapierrechnung
Lagerland USA bzw. Luxemburg angegeben. Beide Angaben sind falsch. Lagerland ist
Argentinien, Verwahrstelle ist CRYL. Sind hier verfälschte Urkunden in den Geschäftsverkehr gelangt
(Urkundenfälschung) ?. Hier ist dringende Neuabrechnung geboten. Ferner wird
dringend angefordert die Benennung der
Lagerstellen. Da es sich um verbriefte Globalurkunden handelt, die (kollisionsrechtlich)
dem Sachenrecht unterliegen ist die örtliche Belegenheit von großer Wichtigkeit
und juristischer Tragweite. Das Wertpapierstatut ergibt sich u. a. aus dem
Belegenheitsort (lex cartae sitae).
10.
Die Kursangaben 117,50% in
Buenos Aires (beim Depotübertrag) und 68,40%
beim Verkauf liegen um Welten auseinander. Hier ist dringende Klärung geboten.
Ferner ist die Angabe nachzuholen nach welcher Konvention (ICMA Rule Book ?) hier
gehandelt wurde. Wurde flat/flat/flat (dirty/dirty/dirty) gehandelt bzw. wo
bleiben Poolfaktor, Inflationsfaktor und Stückzinsen?.
11.
mm
Rolf Koch
[1]
Copyright by Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal, Tel 06151 14 77 94
rolfjkoch@web.de
[2]
Die relativ aufwändige und formale
Darstellung liegt darin begründet, dass dieses Papier zur Vorbereitung einer einschlägigen Klage dienen wird, wenn die Korrekturen,
Auskünfte und Erläuterungen der Sparkasse Darmstadt nicht zufriedenstellend
ausfallen.
[3] Depotnummer xx/ Datum 26.07.2012
[5] Etwa die Hälfte, ohne die Tarife jetzt genau
geprüft zu haben.
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