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Sonntag, 30. September 2012

Mit der "Unverbindlichkeit" des OnlineFrontendes meint die SPK DA es sei ihr erlaubt den grössten Müll dort zu präsentieren und nicht für Korrektur zu sorgen

Sparkasse Darmstadt, 64278 Darmstadt

Herrn
Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
64367 Mühltal

Ihr Zeichen:
Unser Zeichen:
RS408-ME-03.00-388
(bitte stets angeben)
Ihre Ansprechpartnerin:
D. Metzger
Rechtsstelle
Telefon: (06151) / 2816-100787
Telefax: (06151) / 2816-109986

25. September 2012

Ihr Schreiben vom 27.08.2012
„im depotxy koch ist eine Verlustposition pba-bond mit -88.600 € in der rechten spalte
gewinn-verlust-berechnung“

Ihr Schreiben vom 29.08.2012
„grob fehlerhaftes onlinefrontend des depotzuganges xy koch“

Ihr Schreiben vom 30.08.2012
„ARARGE03E121 // Unterschiede der 2 Positionen und mitteilung der lagerstelle“

Sehr geehrter Herr Koch,
zu Ihren vorbezeichneten Anfragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir vermuten, dass Sie eine Bildschirmkopie aus Ihrem Online-Brokerage gemacht haben und
dies in Ihr Schreiben kopiert haben. Hierzu erlauben wir uns ganz grundsätzlich den Hinweis,
dass das Online-Brokerage keine verbindliche Auskunft zu Verlustpositionen oder
Gewinnpositionen gibt.
Wie bereits in mehreren Schreiben Ihnen gegenüber geäußert, sind allein Ihre Abrechnungen,
auf denen der Gewinn oder der Verlust ausgewiesen wird, als verbindlich anzusehen.
Wir verweisen hier insbesondere ausdrücklich auf den Hinweis im Onlinebrokerage am Ende
der Depotpositionen:
„Alle Salden- und Kursangaben ohne Obligo.“
Wir werden deshalb auf weitere Nachfragen oder Reklamationen Ihrerseits, die Salden oder
Kursangaben in unserem Online-Brokerage betreffen, nicht mehr näher eingehen.
Diese Aussagen gelten für Ihre oben genannten Schreiben vom 27.08.2012, 29.08.2012 und
vom 30.08.2012.
Freundliche Grüße

Unterschrieben von den beiden Volljuristen mit dem peinlichen Fehler eines unvollständigen Satzes in einem früheren Schreiben

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An die BAFIN mit der Bitte tätig zu werden!

Die SPK DA mein mit dem Hinweis der Unverbindlichkeit des OnlineFrontendes den grössten Unsinn dort anzeigen zu können.

Auf entsprechende Fragen zur Aufklärung meint sie nicht eingehen zu müssen.

Eine Verlustposition von ca 88.000 € auszuweisen ist kein Pappenstil.

Auf die Aufforderung zur Übermittlung des Steuerbstandes von vor Wochen hat sie bis heute keine Antwort gegeben. Dieser Setuerbestand der auch die Verlustposition von cs 88.000 € enthalten würde ist für die Dispositionen unerlässlich.

Falsche Angaben zu verschiednenen Lagerstellen, die telefonisch noch bestätigt werden, ist hahnebüchend.

Schreiben die die alleinige Verbindlichkeit von Abrechnungungen postulieren sind diesseits nicht bekannt.

MfG

Rolf Koch

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