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Freitag, 7. September 2012

hier gehts um die Klärung grob fehlerhafter (in steuerlicher Hinsicht) Umtausch und Verkaufsabrechnungen der EFSF-Bonds - uns ist hier ein Betrag von ca 10.000 € entzogen worden.....und das werden wir nicht auf sich beruhen lassen.....



Wertpapierdepot

Ihr Schreiben vom 16.08.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 16.08.2012. Wir weisen zunächst darauf hin,
dass eine behauptete Bevollmächtigung Ihrerseits durch unsere Kundin grundsätzlich
nachzuweisen ist und wir uns Üblicherweise nicht auf bloße Versicherungen stützen können.
Eine andere Beurteilung kann sich lediglich bei anwaltlichen Versicherungen eines
Rechtsanwaltes aufgrund geltender Standesrichtlinien ergeben. Wir bitten Sie deshalb
ausdrücklich darum, eine entsprechende Bevollmächtigung nachzureichen, da wir vorliegend im
Ausnahmefall auch bereits in der Sache kurz Stellung nehmen.

Die von Ihnen aufgeworfene Thematik betrifft erneut steuerrechtliche Fragen. Wir hatten xy
Koch bzw. ihrem Bevollmächtigten hierzu bereits mehrfach grundsätzliche Stellungnahmen
übersandt, die weiterhin Gültigkeit haben. Den konkreten Vorgang hat der Bevollmächtigte von
xy Koch auch bei der zuständigen Schlichtungsstelle unseres Verbandes anhängig gemacht.
Daraufhin haben wir auch gegenüber der Schlichtungsstelle eine Stellungnahme abgegeben.
Wir sehen nunmehr einer abschließenden Äußerung der Schlichtungsstelle entgegen und
meinen, diese sollte auch von Ihnen abgewartet werden.

Im Übrigen hatte unser Wertpapierdienstleister den Vorgang mehrfach überprüft und jeweils für
korrekt befunden. Sofern Ihre Mandantin die steuerrechtliche Bewertung weiterhin für nicht
korrekt halten sollte, können wir nur empfehlen, die Frage abschließend mit der zuständigen
Behörde, hier der Finanzverwaltung, zu klären.

eine Justiziarin     ein Volljurist

(ihr erinnert euch vielleicht....diejenigen die keinen vollständigen Satz (das Verb fehlte) zu Papier bringen konnten)

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