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Sonntag, 23. September 2012
„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung" bis zu 5 Jahre Haft // Börsen-Zeitung, 10.3.2012
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SAMSTAG, 14. APRIL 2012
„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung" bis zu 5 Jahre Haft // Börsen-Zeitung, 10.3.2012
„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung"
Von Bernd Neubacher, Frankfurt
Börsen-Zeitung, 10.3.2012
Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater
Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die
Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein,
meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment-Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.
Die depotführenden Banken und der Verwahrer
Clearstream verletzten „im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit
eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten
als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich
relevanter Weise“, so Kleiner. Ihre
Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen
Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach
Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen.Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft.Konkret
bemängelt Kleiner zum Beispiel, dass die Verwahrer auch die Depots
solcher Anleger auf die neuen Bonds umstellten, die dem Tausch separat
widersprochen hätten. Bevor die Verwahrer die Bestände ausbuchten,
sollten Depotbanken um der Verhältnismäßigkeit willen den Anlegern
nochmals Gelegenheit geben, sich zu erklären, sagt Kleiner.
Der Prospekt für Umschuldung sei von den Aufsichtsbehörden genehmigt,
teilt Clearstream mit. Für den Verwahrer handele es sich um eine
Kapitalmaßnahme, wie sie in einer Vielzahl von anderen Fällen
abgewickelt worden sei. Hellas schaffe am Freitag Fakten mit der
Ankündigung, zu Wochenbeginn die neuen Bonds zu liefern.
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